Gegen einen Tatverdächtigen wurde Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Der 48-Jährige soll die Obdachlosen aus Wut und Verärgerung nach einem Streit mit Benzin übergossen und angezündet haben. Laut Staatsanwaltschaft kann sich der Anklagepunkt versuchter Totschlag noch ändern. Der Obdachlose sei erst nach der Anklageerhebung gestorben, der unmittelbare Zusammenhang zwischen Brandverletzungen und Tod noch nicht erwiesen.
Das zweite Opfer wurde zwei Wochen nach der Tat aus dem Krankenhaus entlassen. (dpa)
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