Lange Freiheitsstrafen im Mordprozess um das "Horrorhaus" Höxter

Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen Angelika W. am Freitag 13 Jahre Haft und gegen ihren Ex-Mann Wilfried W. elf Jahre. Der 48-Jährige soll in einer Psychiatrie untergebracht werden. Damit folge das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nicht.

Die Fakten waren in dem Prozess weitgehend unstrittig: Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht. Eine starb in einem Krankenhaus, beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst ausgesagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes verstreut. Die Richter werteten die beiden Taten als Mord durch Unterlassen und versuchten Mord.

Angelika W. (49) hatte umfassend gestanden und ihren Ex-Mann Wilfried W. (48) immer wieder schwer belastet. Wilfried W. hingegen beschuldigte seine Ex-Frau schwer. Mehrere Opfer hatten als Zeugen über das Geschehen in dem Haus berichtet.

In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. Ihr Ex-Mann Wilfried W. sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist." 

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Wilfried W. sollte nach dem Willen der Anklage in einer Psychiatrie untergebracht werden. (dpa)

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