Gleichwohl verurteilte der Staatsschutzsenat den angeklagten Deutschen nur wegen Beihilfe und nicht - wie von der Bundesanwaltschaft gefordert - wegen Mittäterschaft. Bereits im November 2016 war E.B. vom gleichen Gericht wegen der Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter bildeten nun eine Gesamtstrafe. (dpa)
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