In einem Brief an die Gesetzgeber erklärte Google, dass die Entwickler die Informationen über die Nutzer an Drittparteien für zielgerichtete Werbung übermitteln können. Die Voraussetzung laute, die Drittanbieter sollen die Verwendungszwecke der privaten Informationen transparent halten. Praktisch bedeutet es, dass jede App, die von privaten Informationen Gebrauch macht, diese Tatsache in ihren Datenschutzrichtlinien erläutern muss. Die Infos darüber sollen in einem Popup-Fenster erscheinen, dass die App-Anfrage zeigt, die "Emails lesen, abschicken, löschen und verwalten" zu dürfen.
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Auch der Technologiekonzern selbst soll seit seiner Gründung die Emails von Nutzern mitgelesen haben. Erst im vorigen Jahr kündigte das Unternehmen an, mit dieser Praxis aufhören zu wollen.