Damit kommt der wegen schweren Kindesmissbrauchs bereits vorbestrafte Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
Der heute zehn Jahre alte Junge war von seiner eigenen Mutter und ihrem Partner, beide Deutsche, mehr als zwei Jahre vielfach missbraucht und vergewaltigt worden. Außerdem hatten sie das Kind im Darknet für Vergewaltigungen angeboten und an andere Männer verkauft. Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Kind sowie Zwangsprostitution in jeweils knapp 60 Fällen. Die beiden mussten sich auch wegen des Missbrauchs einer Dreijährigen verantworten.
Sechs im Zusammenhang mit dem Fall ermittelte pädokriminelle Männer wurden bereits vor Gericht gestellt. Sie sind inzwischen ebenfalls zu langen Haftstrafen mit zum Teil anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. (dpa)
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