Verfassungsklage gegen Ostsee-Pipeline gescheitert - Kein Baustopp

Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 darf in deutschen Gewässern weitergebaut werden. Der Umweltverband Nabu scheiterte auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit, einen Baustopp zu erzwingen. Die Richter wiesen sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch einen Eilantrag ab, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Über die Trasse sollen von Ende 2019 an jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen. Ende Mai hatte das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Eilantrag des Nabu gegen die Baugenehmigung abgelehnt.

Der Nabu bedauerte die Karlsruher Entscheidung und erneuerte seine Kritik am Projekt. Die Pipeline schädige die sensible Meeresumwelt der Ostsee massiv, sagte Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Nord Stream 2 begrüßte die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, das damit auch die Ablehnung des Nabu-Eilantrags gegen die Baugenehmigung bestätigt habe. (dpa)

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