Bundesregierung erklärt Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten"

Die Bundesregierung hat beschlossen, Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten" zu erklären. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der bei Grünen und Linken vorab bereits auf Widerstand gestoßen war. Ziel der Regierung ist es, die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen.

Außerdem kann, wer aus einem dieser so etikettierten Staaten stammt, leichter abgeschoben werden. Der Entwurf sieht eine Stichtagsregelung für diejenigen vor, die jetzt schon einen Arbeitsplatz haben oder einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Obwohl für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten eigentlich ein Arbeitsverbot gilt, sollen sie weiter arbeiten dürfen. Stichtag ist dieser Mittwoch.

Die Flüchtlingsrechte-Organisation Pro Asyl lehnt den Entwurf ab. Sie ist der Ansicht, dass bei "Schnellverfahren mit faktischer Umkehr der Beweislast" die Situation des einzelnen Asylsuchenden nicht ausreichend gewürdigt wird.

Neben den Staaten der Europäischen Union gelten Ghana, Senegal, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und das Kosovo als sogenannte sichere Herkunftsländer. 2017 war der Versuch der Regierung, die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Beteiligung von Grünen und Linken gescheitert. (dpa)
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