Darüber hinaus werden Fahrzeuge im Rahmen der normalen Verkehrskontrollen überprüft. Nicht erhoben wird nach Angaben der Polizei allerdings, wie viele Verfahren wegen des Dieselfahrverbots bislang insgesamt eingeleitet wurden, also basierend auf Großkontrollen und normalen Überprüfungen.
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In Hamburg gelten bereits seit dem 31. Mai an der Stresemannstraße für Lastwagen und an der Max-Brauer-Allee für Lastwagen und Autos Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge. Zuerst gab es bei den Kontrollen lediglich Verwarnungen und Informationen, wenn die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllt wurde. "Seit dem 21. Juni wird gebührenpflichtig sanktioniert", sagte der Polizeisprecher. (dpa)