Sami A. lebt seit 2005 in Bochum. Er hat Frau und Kinder. Noch im April war er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als sogenannter Gefährder eingestuft worden. Der Abschiebung stand bislang eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017 entgegen. Demnach drohten dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" (Beschluss OVerWG NRW, Az. 11 A 1613/16.A vom 3. April 2017).
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Die Familie von Sami A. besitzt nach früheren Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit mehreren Jahren musste sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhielt Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Oberverwaltungsgericht hatte es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen angesehen, dass Sami A. Ende 1999/Anfang 2000 die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt hat. In einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan soll er eine militärische Ausbildung bekommen haben. Zeitweilig soll er der Leibgarde des Al-Qaida-Anführers Osama bin Laden angehört haben. (dpa)