Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Bundesrepublik gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen habe. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht ausreichende zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Deutschland wurden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die EU-Kommission hatte 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen ist und damit gegen EU-Recht verstoßen hat. Schon 2014 hatte die Kommission Deutschland abgemahnt. Auch die Bundesregierung räumte in ihrem Nitratbericht 2016 ein, dass an mehr als einem Viertel der deutschen Grundwasser-Messstellen der EU-Grenzwert von 50 Milligramm je Liter nicht eingehalten wird.
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Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss es teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten.
Nach langem Hin und Her hat die Bundesregierung inzwischen die Düngeregeln für Bauern verschärft. Dazu zählen Stickstoff-Obergrenzen, längere Zeiten mit Düngeverboten und größere Abstände zu Gewässern. Kritiker halten das aber für zu wenig. (dpa)