Beschwerde eingereicht hatten ein staatenloser Palästinenser und ein Mann aus Saudi-Arabien. Sie hatten jeweils geltend gemacht, in den Geheimgefängnissen misshandelt worden zu sein. Beide sind mittlerweile im umstrittenen US-Gefangenlager Guantánamo auf Kuba interniert. Der Palästinenser wird von den USA verdächtigt, an der Planung der Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 beteiligt gewesen zu sein. Der Mann aus Saudi-Arabien soll Anschläge auf Schiffe begangen haben.
Das Straßburger Gericht sieht es als erwiesen an, dass Litauen von Februar 2005 bis März 2006 ein CIA-Gefängnis beherbergte, und Rumänien von September 2003 bis November 2005. Rumänien muss einem der Beschwerdeführer 100.000 Euro Entschädigung zahlen, Litauen dem anderen 130.000 Euro. Sowohl die verurteilten Staaten als auch die Beschwerdeführer können binnen drei Monaten gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen. (dpa)
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