Im Urteil sei die erste Kammer zu dem Schluss gekommen, dass es für die Beamtin sehr wichtig sei, die Bekleidungsvorschrift aus dem Islam einzuhalten, erklärte Gerichtssprecher Matthias Spillner. Dem gegenüber habe das Interesse auf ein Kopftuch-Verzicht zurückzutreten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde das Rechtsmittel der Berufung zugelassen, wie Steinberg sagte. Die Stadt Kassel kündigte an, das Urteil vor der nächst höheren Instanz des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anfechten zu wollen. (dpa)
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