Eltern nennen ihren Sohn "Jihad" - Französisches Gericht ordnet Änderung des Namens an

Ein französisches Gericht hat beschlossen, dass die Eltern ihr Kind nicht "Jihad" nennen dürfen. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass ein solcher Name nicht im Interesse des Babys sei.

Lokalen Medien zufolge soll das Gericht in Toulouse angeordnet haben, die Vokale im Namen auf eine solche Weise umzustellen, dass das Baby im Endeffekt nicht "Jihad", sondern "Jahid" heißt. Dem französischen Zivilrecht zufolge sollen Eltern den ersten Namen des Babys im besten Interesse ihres Kindes wählen. Sollte ein Richter aber entscheiden, dass ein Name für das Kind unpassend sei, muss er auch einen anderen Namen vorschlagen. Dabei bedeutet das arabische Wort Dschihad im eigentlichen Sinne eher "Anstrengung, Kampf und Selbstaufopferung" als "Heiliger Krieg". Ob der Name "Jahid", der ähnlich wie "Schahid" klingt - im eigentlichen Sinne "Zeuge", im extremistischen Islam jedoch "Märtyrer" -, einen wesentlichen Mehrwert für das Kind schafft, bleibt offen.

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