Puigdemont erfüllt Auflagen: Generalstaatsanwalt ordnet sofortige Freilassung an

Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein hat die sofortige Entlassung des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster verfügt. Diese Anordnung sei um 11.14 Uhr ergangen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Zunächst verließ Puigdemont das Gefängnisgebäude jedoch nicht.

Der ehemalige katalonische Regionalpräsident habe dem Generalstaatsanwalt "im Laufe des heutigen Vormittags die Leistung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro nachgewiesen und mitgeteilt, wo er zukünftig in der Bundesrepublik Deutschland seinen Aufenthalt haben wird." Puigdemont darf Deutschland nicht verlassen. Er muss jeden Wechsel des Aufenthaltsortes mitteilen. Außerdem muss der frühere katalanische Regionalpräsident wöchentlich er bei der Polizei in Neumünster erscheinen. (dpa)

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