Neu im Fokus der DUH sind in Nordrhein-Westfalen Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn, Offenbach in Hessen sowie Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen in Baden-Württemberg.
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Die Luftqualität in Stuttgart und Düsseldorf hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Dort urteilten die Richter Ende Februar, dass Diesel-Fahrverbote als letztes Mittel und mit bestimmten Einschränkungen zulässig seien. Es geht dabei um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden, die in Städten zu einem erheblichen Teil aus Diesel-Abgasen stammen. (dpa)