Derzeit gibt es keine festgelegten Vorgaben dahingehend, wie man mit Kindern, die während eines Asylverfahrens untergetaucht sind, verfahren sollte. Ende 2017 hat der schwedische Ombudsmann für Kinder einen Bericht zu diesem Thema verfasst und erarbeitete für die schwedische Regierung eine Reihe von Vorschlägen. So schlug er vor, nach Lösungen zu suchen, wie im Rahmen des Asylverfahrens vermisste Kinder gesucht werden können. Wie die stellvertretende Ombudsfrau Anna Karin Hilingson Boqvist gegenüber der Zeitung erklärt, habe die Regierung bis jetzt keinen der Vorschläge umgesetzt.
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