Der zuvor in dem Zimmer logierende Hotelgast hatte zum Zeitpunkt des Fundes bereits ausgecheckt. Ob er das Päckchen am Sonntag im Tresor schlicht vergessen hat beziehungsweise ob er überhaupt etwas mit der Droge zu tun hat, wollen nun die Rauschgiftfahnder klären.
Wem auch immer das Päckchen am Ende zugeordnet werden kann - nach Angaben eines Polizeisprechers droht demjenigen wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. (dpa)
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