Der Begriff "Hassreden" ist in Pakistan vom Gesetzgeber nur vage definiert. Mujeebur Talpur sagte, die NACTA würde zum Beispiel Botschaften gegen eine bestimmte Religionsgruppe als Hassrede einstufen. Die Zeitung Dawn hatte im Mai 2017 für einen großen Spezialbericht herausgefunden, dass zum Beispiel 41 der in Pakistan offiziell verbotenen extremistischen, oft islamistischen, Organisationen mit Hunderten von Gruppen, Nutzerprofilen und Seiten auf Facebook vertreten sind. Andere Organisationen wiederum dürfen vollkommen frei agieren.
Die "Chaukas"-App ist Teil einer größeren Cyber-Sicherheits-Kampagne. Schon im Januar hatte der Staat eine ähnliche App entwickelt, die Bürgern hilft, Webseiten mit extremistischen Inhalten zu melden. (dpa)
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