Zur Dämonenaustreibung: Vater trampelt Tochter zu Tode und begeht sexuelle Handlung

Ein 50 Jahre alter Deutscher ist von einem Gericht in der Schweiz zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er seine geistig behinderte Tochter​ zu Tode getrampelt hat. Bei der schweren Misshandlung des Opfers habe der Beschuldigte mit dem Tod der Frau rechnen müssen. Den Vorwurf sexueller Handlungen an der Toten behandelte das Gericht als Irrglauben des Vaters und sprach ihn davon frei.

Zum Prozessbeginn präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der in Deutschland mehrfach Vorbestrafte an einer lebensgroßen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche, damals 25 Jahre alte Frau malträtierte. Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden Tochter herum und trat ihr dabei auch in den Bauch. Die junge Frau starb laut Obduktion an schweren inneren Verletzungen. Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als "Massage", um einen Dämon auszutreiben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 14 Jahre Freiheitsentzug gefordert. Das Gericht wertete  eine durch einen Gutachter festgestellte leichte Einschränkung der Schuldfähigkeit zugunsten des Mannes.

Die Anklage warf ihm zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor.​Von diesem Punkt sprach das Gericht den Angeklagten allerdings frei. Der Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht. "In seiner Selbstüberschätzung" sei er überzeugt gewesen, das Opfer reanimieren zu können, sagte der Gerichtspräsident nach Angaben der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Er hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe gefordert. (dpa)

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