Muslimische Referendarin scheitert im Kampf gegen Kopftuchverbot in Bayern

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch das Kopftuchverbot in Kraft belassen. Der Freistaat begründet den Dresscode mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Gegen das Kopftuchverbot in Bayern hatte eine muslimische Referendarin geklagt, der das bayerische Justizministerium untersagt hatte, das Kopftuch aus religiösen Gründen zu tragen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies ihre Klage am Mittwoch als unzulässig ab und hob damit eine anderslautende Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf. Mit der Auflage sei weder eine Diskriminierung noch eine Herabsetzung der Klägerin verbunden gewesen, erklärten die Richter. Darüber hinaus stelle das Verbot keinen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar. Weil die Klage unzulässig war, trafen die Richter aber keine Feststellung darüber, ob das Verbot rechtmäßig war. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin im Jahr 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.

(Stern)

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