"Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten", erklärte der Präsident der Bundesapothekenkammer, Andreas Kiefer. Hätten die Apotheken im zweiten Quartal 2017 noch 4.615 Rezepte mit gut 10.000 Einheiten verteilten Cannabis-Blüten verbucht, seien es im Schlussquartal 12.717 Rezepte mit rund 18.800 Einheiten gewesen.
Bei den Krankenkassen gehen indes massenhaft Anträge auf Kostenerstattung für Cannabis-Behandlungen ein. Laut der Kassen gibt es aber Anlaufprobleme, etwa wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben. Ärzte müssen verschriebene Cannabis-Therapien umfangreich begründen. Die Krankenkassen können Anträge zunächst abweisen und Angaben nachfordern.
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Cannabis kann Spastiken, etwa infolge von Multipler Sklerose, oder Übelkeit nach Chemotherapien lindern und soll auch gegen Epilepsie helfen. Die Wirksamkeit ist aber medizinisch nicht vollständig belegt.
(dpa)