Es geht um die Milliardenkosten für die Förderung erneuerbarer Energien, die auf alle Stromkunden umgelegt werden. Die Bundesregierung hatte 2012 Ausnahmen für Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch gewährt. Die EU-Kommission wertete einen Teil dieser Ermäßigungen 2014 jedoch als unzulässige Beihilfe für die Unternehmen. Die Bundesregierung forderte deshalb Geld zurück, unter anderem von Werken der Georgsmarienhütte. Diese klagen dagegen.
Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona hält diese Klage aus zwei Gründen für chancenlos. Zum einen hätten die Unternehmen aus seiner Sicht das EU-Gericht anrufen müssen und nicht das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das seinerseits den EuGH um Rat bat.
Zum anderen hält der Gutachter die Entscheidung der Kommission für rechtens: Die Voraussetzungen, damit eine Beihilfe als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft werden könne, seien erfüllt. Die Unternehmen seien mit der ermäßigten EEG-Umlage zulasten der übrigen Verbraucher begünstigt worden, erklärt der Generalanwalt. (dpa)
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