Rentner half schwer verletzter Nachbarin nicht - 4.500 Euro Geldstrafe

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Rentner zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einer schwer verletzt im Treppenhaus liegenden Nachbarin nicht geholfen hatte. Der 77-Jährige hatte im Oktober 2016 die blutende Nachbarin am Fuß der Treppe eines Mehrfamilienhauses liegen lassen und sich weder um sie gekümmert noch Hilfe geholt. Das wertete das Gericht am Montag als unterlassene Hilfeleistung.

Die 58-jährige Frau war im Treppenhaus gestürzt und hatte sich einen Schädelbasisbruch zugezogen. Zeugen zufolge lag sie in einer Blutlache. Die will der Rentner nicht gesehen haben, als er vom Einkaufen nach Hause kam. Der 77-Jährige war mit seinem Einkaufstrolley einfach über die Frau hinweggestiegen. Er will geglaubt haben, dass seine langjährige Nachbarin schlafe.

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Die verletzte Frau hatte Glück: Eine Freundin hatte sie kurz darauf gefunden und den Notarzt gerufen. Die Staatsanwältin hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Sein Anwalt dagegen Freispruch. Ob der Rentner das Urteil anfechten wird, ließ er nach Prozessende offen. (dpa)