Der Entwurf lehnt eindeutig die Auffassung ab, dass das Gesetz die Beschneidung aus religiösen Gründen berücksichtigen sollte. "Während es definitiv das Recht der Eltern ist, ihren Kindern eine Orientierung in Bezug auf Religion zu geben, darf ein solches Recht nicht die Rechte des Kindes verletzen", heißt es in der Gesetzesvorlage.
"Die Beschneidung sieht permanente Eingriffe in den Körper eines Kindes vor, die zu starken Schmerzen führen können. Auch birgt eine solche Operation das Risiko von Infektionen und anderen Komplikationen", heißt es in der vorgeschlagenen Maßnahme weiter.
Das Problem der Beschneidung führte in den letzten Jahren zu hitzigen Debatten in den nordischen Ländern. Im Jahr 2016 rief die dänische Ärztekammer dazu auf, die Beschneidung von Kindern zu verbieten. Die Maßnahme müsse "eine informierte, persönliche Entscheidung" sein und sollte daher auf das Erwachsenenalter verschoben werden.
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