Diese Vorschrift sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand unter anderem öffentlich und entgegen den Fakten dem polnischen Volk oder dem polnischen Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom "Dritten Reich" begangene Nazi-Verbrechen zuschreibt oder für andere Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschlichkeit oder für Kriegsverbrechen.
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Gegner des Gesetzes aus Israel und Polen bemängeln, das Gesetz sei unpräzise formuliert. Es könne von Regierenden benutzt werden, um Fälle, bei denen die Verantwortung von Polen für Verbrechen an Juden nachgewiesen wurde, zu leugnen, warnen sie. Die Warschauer Regierung streitet das ab und argumentiert, sie wolle Polens Ruf verteidigen und sich unter anderem gegen die oft nachlässig gebrauchte historisch falsche Bezeichnung "polnische Todeslager" für deutsche Vernichtungslager der Nazis im besetzten Polen während des Zweiten Weltkriegs wehren.
Senatsmarschall Stanisław Karczewski betonte, Polen wolle einen Dialog mit Israel führen und seine Intentionen und Ziele in Bezug auf das neue Gesetz erklären. Die Reform bedarf zum Inkrafttreten noch der Unterschrift von Präsident Andrzej Duda. (dpa)