Der "Spiegel" schrieb, der Bund habe bisher pro Jahr eine knappe halbe Million Euro für die Unterstützung der Truppenfriseurstuben ausgegeben.
Der Rechnungshof habe nach einer Überprüfung festgehalten, dass "weder hygienische Erfordernisse nach dem Infektionsschutzgesetz noch Vorschriften zur Haartracht oder Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild" Truppenfriseure erforderten, schrieb das Nachrichtenmagazin weiter. Die Vorgaben der entsprechenden Vorschriften könnten auch von ortsansässigen Friseuren sichergestellt werden. Es sei nicht ersichtlich, wie ein Friseurbesuch den militärischen Dienst beeinträchtigen könne: "Die Haarpflege ist kein überraschendes Ereignis, sondern kann von den Soldatinnen und Soldaten für die dienstfreie Zeit geplant werden." (dpa)
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