Mit dem EU-Austrittsgesetz soll die Geltung von EU-Recht in Großbritannien beendet werden, zum Beispiel beim Verbraucherschutz und den Arbeitnehmerrechten. Gleichzeitig sollen sämtliche EU-Vorschriften in nationales Recht übertragen werden, damit beim Austritt aus der Europäischen Union kein Chaos entsteht.
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Schon im Unterhaus waren in den vergangenen Wochen Hunderte von Änderungsanträgen eingebracht worden. Dort wurde das Gesetz jetzt mit 324 zu 295 Stimmen verabschiedet. (dpa)