Urteil: Enttäuschte Kunden haben Recht auf Rückzahlung bei Streichung wichtiger Sehenswürdigkeiten

Wird plötzlich der Besuch entscheidender Sehenswürdigkeiten aus dem Besichtigungsprogramm einer Reise gestrichen, dürfen Kunden kostenlos die Reise stornieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge, dass dies als erheblicher Mangel einzustufen sei und den kostenfreien Rücktritt von einer bereits gebuchten Tour rechtfertige. Im vorliegenden Fall ging es um eine China-Rundreise, die ein Paar für den Sommer 2015 gebucht hatte.

Als der Veranstalter ihnen kurz vor Reisebeginn eröffnete, dass ausgerechnet die beiden Pekinger Hauptsehenswürdigkeiten Verbotene Stadt und Platz des Himmlischen Friedens wegen einer Militärparade nicht besucht werden könnten, sagten die Kunden die Reise ab. Vor dem BGH klagten sie auf eine Reisekostenerstattung in Höhe von 3.298 Euro und bekamen Recht (AZ.: X ZR 44/17). Der BGH folgte damit der Entscheidung der beiden Vorinstanzen. (dpa)

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