Die beiden und der Cumhuriyet-Journalist Turhan Günay, der bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatten individuelle Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt. Sie beklagten etwa, dass gegen ihr Recht auf Freiheit und Sicherheit, Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen wurde. Das Verfassungsgericht gab ihnen Recht.
Nach Meinung von Experten ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall für andere Journalisten in türkischer Untersuchungshaft. (dpa)
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