Bürokratische Todesstrafe: Wer EU-Sanktionierten hilft, muss mit jahrelanger Haft rechnen

Keine Nahrung, keine Unterkunft, kein Arzt, kein Anwalt: Der Bundestag hat in aller Stille ein Gesetz beschlossen, das alle mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen bedroht, die von der EU sanktionierten Mitbürgern helfen. Ein deutscher Betroffener kann derweil nicht mal Essen für seine Kinder kaufen.

Von Alexandra Nollok

Will der deutsche Journalist Hüseyin Droĝru überleben, muss er sich illegal helfen lassen: mit Nahrung, medizinischer Versorgung, Unterkunft und allem, was man benötigt. Denn seit Mai 2025 listet ihn die EU in ihrem 17. Russland-Sanktionspaket als "prorussischen Desinformanten". Dabei hat er nicht einmal über den Krieg in der Ukraine berichtet. Nun sitzt der, anders als von der EU behauptet, ausschließlich deutsche Staatsbürger samt Frau und drei kleinen Kindern, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, mittellos in Berlin.

Seit zwei Wochen verweigern ihm der deutsche Staat und seine Bank sogar den Zugang zum absoluten Existenzminimum. Er könne seine Kinder seither "nicht mit dem Nötigsten wie Nahrung versorgen", schrieb er kürzlich auf X. Die Weigerung liege wohl vor allem daran, dass es kein Gesetz gibt, das den Umgang mit Sanktionierten im eigenen Land regelt. Denn die EU-Repressionen laufen unter dem Label "außenpolitische Maßnahme", was eigene Staatsbürger eigentlich ausschließt. Statt dies zu regeln, um den Tod Betroffener zu verhindern, hat der Bundestag jetzt die Repressionen gegen Unterstützer verschärft: Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.

Jede Hilfe verboten

Das "Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union" hat der Bundestag bereits vergangene Woche verabschiedet. In den Leitmedien kam das allerdings nicht vor, nur einige kleinere Publikationen wie das ND berichteten darüber.

Die fehlende Berichterstattung könnte unter anderem (aber nicht nur) daran liegen, dass der Bundestag den Vorstoß als bloße "Anpassung an EU-Mindeststandards für die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen" vermarktet. Bisher waren Unternehmen, die Sanktionen umgingen, oft  mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und entsprechenden Geldbußen konfrontiert, die zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro variierten, wie es heißt. Das neue Gesetz definiere dies nun als Straftat mit Geldstrafen zwischen ein bis fünf Prozent des Jahresumsatzes oder konkret zwischen acht und 40 Millionen Euro.

Was wie ein gewöhnlicher, demokratischer Rechtsrahmen klingt, vom Bundestag verharmlosend "Harmonisierung" (mit dem EU-Recht) genannt, kann allerdings auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen hilft. Das erfährt man im Gesetzentwurf: Danach sind Verträge aller Art mit Sanktionierten, außerdem Honorare, Spenden, Zuwendungen mit Geld, Bedarfsgütern oder Dienstleistungen an Betroffene wie Droĝru strafbar. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, für bis zu fünf Jahre im Gefängnis zu landen, in "besonders schweren Fällen" bis zu zehn Jahre.

Bürokratische Todesstrafe

Bezüglich verbotener "Dienstleistungen" nennt der Gesetzentwurf zum Beispiel "die Erbringung einer Rechtsberatung", den "Abschluss oder Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags" oder eine "Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistung", was auch Internetzugänge und die Telekommunikation betrifft.

Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die Straße setzen, Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften sämtliche Verträge mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Sogar Anwälten ist es unter Androhung einer Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten rechtlich zu vertreten. Die "Kaltgestellten" dürfen sich demnach nicht einmal juristisch verteidigen, auch wenn die Regierungsvertreter in diversen Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten.

Man kann mit Fug und Recht konstatieren, dass die Bundesrepublik gemeinsam mit nicht gewählten EU-Vertretern eine bürokratische Todesstrafe gegen unliebsame Personen eingeführt hat, die gegen kein Gesetz verstoßen haben, sondern lediglich etwas veröffentlicht haben, was Politikern und Bürokraten nicht gefällt. Eine Floskel im Gesetzestext, wonach humanitäre Nothilfe unter strengen Vorgaben nicht bestraft werden solle, dürfte mangels Definition nicht viel an der Situation Betroffener ändern.

Es kann jeden treffen

Der Fall Droĝru verdeutlicht überdies, dass es faktisch jeden treffen kann, der den Herrschenden politisch nicht genehm ist, auch ganz ohne Verbindungen zu Russland oder entsprechende Berichterstattung. So wird dem Familienvater im Sanktionspapier ohne jeden Beleg vorgeworfen, seine inzwischen gesperrte Medienplattform red.media müsse wohl Verbindungen zu Russland haben, weil einzelne Mitarbeiter früher einmal, also vor deren Verbot, für russische Medien gearbeitet hätten.

Weiterhin rügt die EU in ihrem Erguss voller Rechtschreib- und Grammatikfehler (hier zum besseren Verständnis ausgebessert), dass Droĝru seine Medienplattform genutzt habe, "um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische Gruppierungen wie die Hamas".

Konkret habe er die Besetzung einer deutschen Universität gegen die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefilmt, "um Bilder des Vandalismus" durch "anti-israelische Randalierer" zu veröffentlichen. Dies habe "die Stabilität und Sicherheit in der Union untergraben oder bedroht" und letztlich Russland in die Hände gespielt. Dass es Aufgabe von Journalisten ist, die Realität zu dokumentieren – nichts anderes hat  Droĝru getan –, interessiert die EU kein bisschen.

Das ist nicht alles: Als sein Anwalt, den er nun nicht mehr haben dürfte, auf mehrfaches Nachhaken nach Monaten "Belege" von der EU erhielt, war das Staunen groß: kein Wort über propalästinensische Proteste, kein einziger Nachweis für angebliche russische Verbindungen. Stattdessen präsentierten sie einige X-Beiträge des "Dissidenten", in denen er sich kritisch über die deutsche Politik geäußert hatte.

Exempel statuiert

Neben  Droĝru hat es bekanntlich auch andere westliche Bürger getroffen, darunter die deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp. Beide leben allerdings in Russland, wodurch sie viel weniger betroffen sind. Allerdings hat sie die EU damit faktisch ins Exil geschickt, da sie nicht mehr durch EU-Gebiet nach Deutschland einreisen dürfen, nicht einmal zu Familienbesuchen.

Besonders populär wurde der Fall des ehemaligen Schweizer Obersts und Militäranalysten Jacques Baud, der in Brüssel lebt, also im Herzen der EU. Er landete Mitte Dezember auf der Sanktionsliste – und sitzt entsprechend in Belgien mit einem ähnlichen Schicksal fest. Denn zurück in die Schweiz darf er nicht. Immerhin scheint nun, nach gut einem Monat, die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel dagegen interveniert zu haben.

Doch das Problem wäre für Baud wohl selbst durch eine Ausreise in sein Nicht-EU-Heimatland Schweiz nicht gelöst. Denn viele Banken aus Drittstaaten, darunter die Schweiz, beteiligen sich präventiv am Sanktionsregime, um weiterhin reibungslos Geschäfte mit EU-Unternehmen und -Bürgern abwickeln zu können. Genau das will die EU damit wohl bewirken: präventiv Gehorsam durch präventive Einschüchterung – vor allem von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern. 

Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in der EU ist damit endgültig tot. Das deutsche Grundgesetz, das diese vorschreibt, gilt nicht mehr. Statt Grundrechten droht jedem, der öffentlich politische Ansichten äußert, die seiner Regierung nicht gefallen, die neue bürokratische Todesstrafe – ohne Prozess, ohne Anhörung, ohne Unschuldsvermutung. Droĝru, Lipp, Röper, Baud und einige andere europäische Bürger sind die Unglücklichen, die der Vernichtungswahn der Herrschenden gegen "Feinde im Inneren" zuerst getroffen hat. Man hat an ihnen ein Exempel statuiert. Viele andere könnten folgen.

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