Von Gert Ewen Ungar
Die Grundrechte sind zunächst vor allem eins: Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Das Recht schützt das angesichts der Machtfülle des Staates faktisch ohnmächtige Individuum vor staatlichen Übergriffen. Die Unversehrtheit der Wohnung ist eines dieser Rechte, das den Einzelnen vor willkürlichem staatlichen Zugriff schützt. Es gibt nur wenige, streng reglementierte Ausnahmen, in denen sich der Staat Zugang zu einer Wohnung verschaffen darf.
Innenministerin Faeser will dieses Gesetz nun aushöhlen und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Als Grund für die Notwendigkeit, dass sich das BKA künftig im Geheimen Zutritt zu Wohnungen verschaffen darf, wird die Bekämpfung von Terrorismus angegeben.
Das Vorhaben erinnert an den Vorschlag von Wolfgang Schäuble, der als Innenminister das Grundgesetz ändern wollte, um den Abschuss von Passagierflugzeugen als Mittel der Terrorbekämpfung zu ermöglichen. Der von Schäuble angeführte Fall einer Flugzeugentführung durch Terroristen war rein hypothetisch.
Warum bisherige Möglichkeiten polizeilicher Ermittlung zur Terrorismusbekämpfung nicht ausreichend sein sollen und das BKA unbedingt geheimen Zutritt zu Wohnungen braucht, müsste Faeser eigentlich erst einmal begründen ‒ sie tut es aber nicht. Vermutlich wäre mit einer besseren finanziellen und personellen Ausstattung des BKA das Problem gründlicher und vor allem weniger verfassungswidrig gelöst. Aber das ist wohl viel zu realitätsnah gedacht.
Die Pläne Faesers kommen einer faktischen Abschaffung des Prinzips der Unverletzlichkeit der Wohnung gleich. Die bizarre Idee wirft mehr als nur eine Frage auf. Bisher musste der Betroffene von einer Durchsuchung in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel ließ sich die Durchsuchung dadurch nicht verhindern, aber es gab immerhin die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und den Vorgang zumindest überprüfen zu lassen. Bis hin zum Gang vor das Verfassungsgericht war alles drin.
Um Rechtsmittel gegen etwas einzulegen, muss man wissen, dass es stattgefunden hat. Das ist bei geheimen Wohnungsdurchsuchungen schlicht nicht gegeben. Dass der Staat an dieser Stelle einen Mechanismus eingebaut hat, der die Rechte der Betroffenen vertritt, kann bezweifelt werden, denn dann könnte man alles so lassen, wie es ist. Daran wird deutlich, dass es Faeser nicht um Terrorbekämpfung geht, sondern um den Ausbau des autoritären Staates. Deutschland soll zu einem Überwachungs- und Spitzelstaat werden.
Der Vorstoß von Faeser ist ein erneuter Ausdruck des tief autoritären Geistes der aktuellen Bundesregierung. Unter dem Oberbegriff "wehrhafte Demokratie" werden die Demokratie und die sie begründenden Grundrechte immer weiter eingeschränkt. Die Ampel zimmert für die Bundesbürger einen autoritären Staat zurecht. Recht schützt nicht mehr die Bürger vor der Macht des Staates, sondern die Staatsmacht vor den Bürgern. Die Ampel setzt damit allerdings nur fort, was die CDU bereits zu Corona-Zeiten begonnen hat.
Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit werden seit geraumer Zeit immer umfassender. Gesetze wurden in der Weise verschärft, dass sie selbst in den Wissenschaften eine offene Debatte verhindern. Das Ergebnis von Diskussionen zu relevanten Themen wurde schlicht gesetzlich festgelegt.
Wer beispielsweise meint, dem sogenannten Holodomor würde gar keine Genozidabsicht Stalins gegenüber den Ukrainern zugrunde liegen, sollte auch dann die Klappe halten, wenn er gute Belege zur Begründung anführen kann. Deutschland hat den Holodomor als Genozid der Sowjetunion an den Ukrainern anerkannt und den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs verschärft. Leugnung von Völkermord steht jetzt unter Strafe. Also haltet den Mund!
Ähnlich sieht das in Bezug auf den "brutalen russischen Angriffskrieg" aus. Es empfiehlt sich, öffentlichen Ausführungen zum Ukraine-Konflikt eine Verurteilung des russischen Angriffskriegs auch dann voranzustellen, wenn man die Ursache für den Krieg gar nicht bei Russland sieht.
Staatliche Kontrolle über soziale Medien sortiert aus, was vonseiten der Regierung für unwahr gehalten wird. Der deutsche Staat legt fest, in welchem Rahmen diskutiert werden darf und was ungesagt zu bleiben hat. Er legt auch fest, was richtig und was falsch ist. Jetzt verschafft er sich Zutritt zu Wohnungen ‒ ohne Wissen der Betroffenen. Mit Freiheit und Demokratie hat das natürlich nichts mehr zu tun.
Die Grundrechte, eigentlich Abwehrrechte gegenüber dem Staat, sind in Deutschland weitgehend ausgehöhlt. Der Staat schützt Demokratie und Freiheit vor allem dadurch, dass er diese Rechte nicht einschränkt und sich nicht über sie hinwegsetzt. In Deutschland passiert gerade das Gegenteil. In Deutschland weht ein tief autoritärer, repressiver Geist. Der Staat hat Angst vor seinen Bürgern.
Zu hoffen ist, dass Faesers neuerlicher repressiver Vorstoß gerichtlich keinen Bestand haben wird. Die ganz große Koalition von CDU über SPD, Grüne bis hin zur FDP wird dem Vorhaben keinen Riegel vorschieben, denn sie haben ein Interesse an der Repression. Ihre Politik findet bei den Deutschen keine Zustimmung. Sie können nur an der Macht bleiben, wenn sie alles verbieten, einschränken, unterdrücken, was sie selbst nicht sind. Die von deutschen Politikern gern bemühte, aber absolut leere Floskel von der Demokratie wäre dann durch die Abschaffung von allem, was es zur Demokratie braucht, gut vor jeder inhaltlichen Diskussion geschützt.
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