Von Dagmar Henn
Der Gesetzentwurf ist noch nicht veröffentlicht, aber allein die Ankündigung lässt bereits Übles ahnen: Das Bundesinnenministerium plant ein Gesetz, nach dem der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung, insbesondere zur Durchforschung des Internet, erlaubt werden soll.
Natürlich wird erklärt, es gehe dabei nur um Terrorismus, und dann wird auch noch das Beispiel des ehemaligen RAF-Mitglieds Daniela Klette vorgebracht, die ein kanadischer Journalist im Netz Monate vor den deutschen Behörden aufgespürt habe, indem er eine frei zugängliche Gesichtersuche genutzt hatte.
Das kann man glauben, das ist ebenso wenig verboten wie der Glaube an den Weihnachtsmann. Das ist aber auch ungefähr so hilfreich wie der Glaube an den Weihnachtsmann. Denn um das wirklich zu bewerten, braucht es eine Reihe weiterer Informationen. Und es gibt bereits Indizien, die darauf hinweisen, dass das wirkliche Ziel wesentlich weiter reicht.
Vor einer Woche berichtete der NDR bezogen auf Niedersachsen über das gleiche Thema. Darin meldete sich der Präsident des LKA Niedersachsen Friedo de Vries zu Wort:
"Da wünsche ich mir, dass wir mit Gesichtserkennungsmethoden auch Fahndungsansätze generieren können. Das heißt, im Netz suchen dürfen nach möglichen Aufenthaltsorten und Anknüpfungspunkten, damit wir effektiver nach diesen Gewaltstraftätern, Straftätern insgesamt, fahnden können."
De Vries stellt zwei Bedingungen – die entsprechende KI müsste selbst programmiert und auf deutschen Servern sein, und sie dürfe nur bei Verbrechen, nicht bei Vergehen zur Anwendung kommen, also wenn es um eine Straftat geht, für die es eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr gäbe. Warum redet er dann zuvor von "Straftätern insgesamt"?
Im weiteren Verlauf des Berichts kommt Jan Mahn, Redakteur des Computer-Magazins c't, zu Wort, der das ganze Problem vor allem herunterspielt – schließlich gebe es eine neue EU-Verordung zu künstlicher Intelligenz, die der Nutzung sehr enge Grenzen setze. An diesem Punkt irrt er allerdings – die besagte EU-Verordnung 2024/1689 enthält hierzu vor allem eine Bestimmung, in Artikel 2 (3):
"Diese Verordnung gilt nicht für KI-Systeme, wenn und soweit sie ausschließlich für militärische Zwecke, Verteidigungszwecke oder Zwecke der nationalen Sicherheit in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder, mit oder ohne Änderungen, verwendet werden, unabhängig von der Art der Einrichtung, die diese Tätigkeiten ausübt."
Zwecke der nationalen Sicherheit gibt es aus der Sicht des Hauses Faeser viele. Wofür hat man schließlich die hübsche Konstruktion "Delegitimierung des Staates" erfunden? Wozu hat man jede Berichterstattung, die vom NATO-Narrativ abweicht (gleich, wie unsinnig dieses sein mag), zur "Desinformation" erklärt? Und dann auch noch den Verfassungsschutz mit dem Recht versehen, im "Vorfeld von Straftaten", also wenn noch gar kein Rechtsverstoß geschehen ist, eifrig zu ermitteln, bis in Kontenstände, und Gott und die Welt zu informieren, Vermieter und Arbeitgeber eingeschlossen?
Natürlich wird, wenn der Entwurfstext einmal auf dem Tisch liegt, eifrigst das Lied gesungen werden, wie viele Anschläge man doch verhindern könne. Diese Karte wird schon jahrzehntelang ins Spiel gebracht, wenn Überwachungstechniken ausgebaut werden sollen. Aber wenn man solche Entwicklungen bewerten will, darf man nicht von der gutartigsten denkbaren Anwendung ausgehen, sondern vom Gegenteil.
Fügen wir noch einen Punkt hinzu: Inzwischen ist bekannt, dass Gesichtserkennung in Echtzeit möglich ist und in bestimmten Bereichen bereits eingesetzt wird. Noch beschränkt sich das (zumindest offiziell) auf einzelne, spezielle Fahrzeuge und ein paar Videoüberwachungsgeräte an der deutsch-polnischen Grenze. Die wichtige Information ist jedoch, dass es inzwischen technisch möglich ist und bereits getan wird. Wenn es derzeit nur begrenzt eingesetzt wird, dann vermutlich, weil es noch vergleichsweise teuer ist. Aber wie das im gesamten Bereich der Digitalisierung ist, kann man sich auf diese Begrenzung nicht allzu lange verlassen.
Aber zurück zum geplanten Gesetz. Nehmen wir einmal an, es gäbe diese KI bereits, die unter anderem sämtliche sozialen Netzwerke durchforsten kann. Und erinnern wir uns daran, dass etwa das Verfassungsschutzgesetz es ermöglicht, sämtliche öffentlich zugänglichen Informationen zu nutzen, und gleichzeitig Strukturen finanziert werden, wie Correctiv oder die Amadeu Antonio Stiftung, die damit beschäftigt sind, Informationen öffentlich zugänglich zu machen; die also als ausgelagerte Vorarbeiter für die offiziellen Dienste fungieren.
Nehmen wir weiter an, besagte Amadeu Antonio Stiftung hätte ein Video von einer Palästina-Demonstration gedreht, auf der die Teilnehmer "From the River to the Sea" gerufen hätten, was mittlerweile in Deutschland als Antisemitismus und strafbar gilt. Auf dieses Video könnten die Ermittler dann nicht nur zugreifen; sie könnten dann auch beispielsweise mit ebendieser KI die sozialen Netzwerke durchforschen, um Personen zu identifizieren und bei der Gelegenheit gleich zu sehen, ob sich noch weitere Straftaten anhängig machen lassen, über Meinungsäußerungen im Internet beispielsweise.
Dabei sollte man in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass Meinungsdelikte inzwischen teilweise mit höherem polizeilichem Einsatz verfolgt werden als schwere Körperverletzungen und Hausdurchsuchungen wegen Meinungsbeiträgen im Internet immer öfter stattfinden.
Es scheint noch den Allerwenigsten in Deutschland klar zu sein, wie sehr diese Nebengeheimdienste ein Handeln mit Standbein und Spielbein ermöglichen, sprich, wie die Ausführung impliziter oder expliziter Aufträge durch diese Strukturen, die eben nicht den gesetzlichen Begrenzungen unterliegen, die beispielsweise für eine Gerichtsverwertbarkeit gefordert werden, den Raum, in dem deutsche Behörden agieren können, um eine gigantische Grauzone erweitert, verglichen mit der selbst der mit unverhältnismäßig weitreichenden Befugnissen ausgestattete Verfassungsschutz in all seinen sechzehn Ausfertigungen noch ein harmloser Zwerg ist.
Wie auch immer dieses geplante Gesetz die Grenze zieht, sie kann durch diese Strukturen unterlaufen werden. Denn selbst wenn die Grenze dort liegt, wo sie de Vries verortet sehen wollte, bei einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr – wenn genug an geringeren Vergehen aus dem Netz gefischt wird, wird dieses Ziel ebenfalls erreicht. Und sobald beispielsweise ein Teilnehmer an einer Demonstration wie der oben beschriebenen identifiziert werden kann, kann man auch die entsprechenden Konten im Netz durchforsten; ja, man könnte sie sogar dann finden, wenn sie nicht unter dem realen Namen laufen, sobald ein Bild darauf zu sehen ist.
Man möchte es sich nicht einmal antun, darüber nachzudenken, wenn beispielsweise eine derartige Gesichtserkennung mit grundrechtseinschränkenden Maßnahmen gekoppelt wird, wie sie während Corona stattfanden. Wenn, was immer wieder geschieht, bereits die Teilnahme an einer Demonstration als Straftat gewertet wird, weil sie gegen das offizielle Narrativ gerichtet ist, und dann in der Folge dieser ganze technische Apparat zum Zuge kommt.
Eine erste Kostprobe, wie die bösartigste Anwendung derartiger Mittel aussieht, gab der Einsatz der Software Lavender durch Israel in den vergangenen Monaten, bei der die Auswertung von Handydaten, Informationen aus sozialen Netzwerken, Kamera- und Drohenüberwachung ohne weitere Prüfung ganze Wohnhäuser in Zielkoordinaten für Bombenflieger verwandelte.
Nicht zu vergessen, dass die gesamte Ampelkoalition und insbesondere das Ministerium Nancy Faesers einen Zustand der permanenten Hysterie anstreben, nach der das arme, so demokratische Deutschland rundherum und andauernd bedroht ist, von Spionen und Desinformation aus Russland und China, "Delegitimierung des Staates" durch allerlei Querdenker und Putintrolle, Rassisten und Nazis, bis hin zu Rollatorputschen; sprich, es längst alltäglich ist, aus Mücken nicht nur Elefanten, sondern gleich Blauwale zu machen.
Faeser und ihr Ministerium sind für die demokratischen Reste Deutschlands ungefähr so gesundheitsfördernd, wie es Robert Habeck und sein Ministerium für die Wirtschaft sind. Beide scheinen die Absicht zu verfolgen, die ihnen anvertrauten Bereiche der Gesellschaft so schnell wie möglich auf die Palliativstation zu befördern. Dieser neue Gesetzentwurf dürfte weiter dazu beitragen.
Mehr zum Thema – Autonome Kampfroboter: US-Armee will Drohnen mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen