Von Alexej Danckwardt
Als der Europarat gegründet wurde, schrieb er sich die Verteidigung und die Verbreitung von Menschen- und Bürgerrechten, der Freiheit und des Rechtsstaats auf die Fahnen. Dessen, was man im Anflug der bei Europäern nicht unüblichen Arroganz die "europäischen Werte" nennt. Dessen, was in Wahrheit universelle Errungenschaften von Jahrhunderten des Freiheitskampfes und der humanistischen Rechtsentwicklung sind.
Wenn es aktuell um Russen und Russland geht, ist all das vergessen. Russen sind vogelfrei und man meint im Europarat, mit ihnen nach Belieben verfahren zu dürfen. Jüngstes Beispiel: Die am 17. April des laufenden Jahres von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossene Resolution Nummer 2540, auch "Nawalny-Resolution" genannt.
Wenn man den Text dieser Resolution liest, insbesondere den Teil, in denen die Damen und Herren Abgeordneten den Mitgliedsländern und nationalen wie internationalen Akteuren "Empfehlungen" geben, stehen einem die Haare zu Berge, was da alles an Rechtsgrundsätzen und verbrieften Rechten und Freiheiten entsorgt wird. Rechtsgrundsätze, Rechte und Freiheiten, für die die Menschheit nicht nur in Europa viele Jahrhunderte gekämpft hat, bis sie sich Mitte des 20. Jahrhunderts durchzusetzen schienen.
Auch der Europäer sollte diese unzweifelhaft russophobe Resolution lesen. Noch geht es bei der Entrechtung, die "demokratisch gewählte" Abgeordnete ihren Regierungen andienen, "nur" um Russen. Doch wer weiß, wie es weitergeht, wenn die europäischen Machthaber erst auf den Geschmack gekommen sind ...
Punkt 26.13 der Resolution fordert alle Staaten auf, "auf das Regime von Wladimir Putin die bestehenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche anzuwenden". Konkret bedeutet dies, gegen "alle privaten oder juristischen Personen, die als Ermöglicher eingestuft werden können" – und das ist im Grunde jeder, der in Russland Steuern zahlt – harte Strafen zu verhängen und Vermögenswerte einzuziehen, auch "straffrei", also ohne Gerichtsverhandlung und im Urteil festgestellte Schuld.
Es wird noch bunter: In demselben Punkt fordern die Damen und Herren Abgeordneten eine Umkehr der Beweislast, wenn es um Russen geht, die das "Putin-Regime" ermöglichen. Schon die alten Römer kannten den Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten. Der Ankläger musste die Schuld des Angeklagten beweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Die katholische Inquisition hob dies auf, das Mittelalter führte zum Teil schräge Regeln des Anscheinsbeweises ein. Für die Rückkehr zum ursprünglichen Prinzip kämpften Juristen und Freiheitskämpfer viele Jahrhunderte.
Und sie schienen im 20. Jahrhundert gewonnen zu haben. Die Europäische Menschenrechtskonvention hielt es in ihrem Artikel 6 unter der Überschrift "Recht auf ein faires Verfahren" fest:
"Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig."
Doch im Jahr 2024 kommen Abgeordnete und kloppen das, wofür die Menschheit Jahrhunderte kämpfte, in die Tonne. Vorerst "nur" auf Russen bezogen, falls dies ein Trost ist.
Und dann gibt es noch das Recht auf Eigentum, in Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbrieft, und nicht nur dort. Die Damen und Herren Abgeordneten verlangen nun im Europarat, dass Russen ihr Eigentum entzogen wird, obwohl sie nach der vorstehend zitierten Norm als unschuldig gelten und sich wahrscheinlich auch nichts zuschulden haben kommen lassen, was ein Gesetz verbietet. "Ermöglichen des Putin-Regimes", wo genau ist das unter Strafe gestellt?
Schauen wir uns die nächste "Empfehlung" der Resolution vom 17. April an. Da entziehen die Damen und Herren Abgeordneten gleich mal einer ganzen Konfession, der größten unter den Ostkirchen, den Schutz der Glaubensfreiheit.
Punkt 26.14 fordert die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates und die Europäische Union auf, "anzuerkennen, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche in Wirklichkeit vom Kreml-Regime als Instrument der russischen Einflussnahme und Propaganda benutzt wird und nichts mit der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung zu tun hat", die in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden.
Da kehren wir also zu den Religionskriegen zurück, zu einer Epoche, als die Herrschenden entschieden, welcher Glaube praktiziert werden darf und welcher nicht. Eine über tausend Jahre alte Kirche, die seit über 700 Jahren faktisch und seit 434 Jahren de jure unabhängig ist, wird mitsamt ihren geschätzten 160 Millionen Gläubigen mit einem Federstrich zur Nicht-Kirche und Nicht-Konfession und damit für vogelfrei erklärt. Im 20. Jahrhundert hat die Russisch-Orthodoxe Kirche einiges an Verfolgung erlebt, aber sie einfach zu "canceln" trauten sich nicht einmal die Bolschewiki in der kurzen Phase des besonders militanten Atheismus.
Es ist auch klar, warum die Damen und Herren Abgeordneten diesen Punkt in die Resolution aufnahmen: Es ist ein Dolchstoß gegen die heute wie nie zuvor staatlich verfolgten orthodoxen Christen der Ukraine, die allem Druck zuwider der traditionellen und auf dem Gebiet der Ukraine einzig kanonischen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche die Treue halten. Um ihre Rechte soll sich bitte niemand scheren, fordern die im Europarat tagenden Parlamentarier und kein Schatten soll auf die "demokratische Ukraine" ob der im 21. Jahrhundert beispiellosen Kirchenverfolgung fallen.
Aber es ist gewiss auch nur eine Frage der Zeit, dass die Russisch-Orthodoxe Kirche selbst ins Visier der Russophoben im Westen gerät, dass ihre Kirchenbauten enteignet und dem nationalistisch gesinnten Teil der Ukrainer übergeben werden. Ja, auch den Hunderttausenden, vielleicht Millionen, russisch-orthodoxer Christen in Deutschland und Europa steht Verfolgung und Erniedrigung bevor. Auf Glaubensfreiheit dürfen sie sich laut Europarat ja nicht mehr berufen, haben mit der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung, wie man schwarz auf weiß lesen kann, "nichts zu tun".
Und das ist noch nicht alles. Die Damen und Herren Abgeordneten wollen nämlich auch noch selbst Gott spielen und entscheiden, welche Länder es geben darf und welche nicht und wie sie auf dem Globus auszusehen haben. In Punkt 28 der Resolution wird zur "Dekolonisierung" der Russischen Föderation aufgerufen, also zu ihrer Zerschlagung und Aufteilung in zig Kleinstaaten. Das wahre Motiv liegt auf der Hand: Teile und herrsche, denn so lassen sich die begehrten natürlichen Ressourcen Russlands besser kontrollieren und durch das westliche Kapital ausbeuten.
Nicht schwer vorzustellen, welches Geschrei ob der unzulässigen Einmischung in innere Angelegenheiten ausgebrochen wäre, wenn Russlands Parlamentarier zur "Dekolonisierung" Großbritanniens (Schottland, Nordirland, Falklandinseln, Pitcairn), Frankreichs (Basken, Korsika, Französisch-Polynesien und Französisch-Guyana), Spanien (Baskenland und Katalonien) oder Deutschlands (Bayern, ehemalige DDR) aufgerufen hätten.
Die Resolution ist auch sonst voller dreister Lügen, unverschämter Forderungen, böswilliger Interpretationen und rechtsstaatswidriger "Empfehlungen". Da wird Russland zum "Sponsorstaat des Terrorismus" erklärt, während wir Dutzende ukrainischer Terroranschläge (Dugina, Tatarski, zivile Einrichtungen in Donezk, Belgorod und an vielen anderen Orten, wahrscheinlich auch die Crocus City Hall) benennen können, aber keinen einzigen russischen in Kiew. Da wird Russland ohne jede Tatsachengrundlage des Genozids an indigenen Völkern bezichtigt. Und vieles mehr, alles Verrückte, Gelogene und Anstandslose in dieser Resolution aufzuzählen würde den Rahmen sprengen.
Schauen wir uns lieber an, wer für diese Schandtat verantwortlich ist, wer dafür gestimmt hat. Denn besser früher als später müssen diese Damen und Herren Abgeordneten für ihren Verrat an unseren Rechten, für die Kriegstreiberei, für die Lügen und die Nazismus nahe Diskriminierung eines großen europäischen Volkes zur Verantwortung gezogen werden. Mindestens politisch.
Für die Resolution 2540 haben 87 Abgeordnete gestimmt, es gab keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Aus Deutschland stimmten dafür:
Heike Engelhardt, Sozialdemokratin aus Ravensburg, seit 2021 im Deutschen Bundestag;
Franziska Kersten, Sozialdemokratin aus Sachsen-Anhalt, seit 2021 im Deutschen Bundestag;
Norbert Kleinwächter, Bundestagsabgeordneter der AfD seit 2017 aus Brandenburg;
Max Lucks, grüner Bundestagsabgeordneter aus Bochum;
Axel Schäfer, Abgeordneter der SPD seit 1994 aus NRW;
Derya Türk-Nachbaur, Bundestagsabgeordnete der SPD aus dem Schwarzwald.
Aus Österreich zeichneten sich aus:
Andrea Eder-Gitschthaler, Mitglied des Bundesrates für die ÖVP;
Agnes Sirkka Prammer, grüne Abgeordnete im Nationalrat aus Leonding;
Stefan Schennach, für die SPÖ im Bundesrat;
Und schließlich noch die Abgeordneten der Schweiz, die für die Schandresolution stimmten:
Marianne Binder-Keller, Parteipräsidentin der CVP Aargau, und
der "Sozialist" Pierre-Alain Fridez.
Die Verantwortung geht allerdings weit über diese Namen heraus, denn es fand sich, wie man sieht, niemand, der gegen die russophobe Resolution votierte. Auch sie tragen Mitschuld, egal aus welcher Partei. Die vollständigen Listen gibt es hier für Deutschland, für Österreich und für die Schweiz.
Prägen wir uns all diese Namen gut ein! Und sei es nur, um ihnen bei einer zufälligen Begegnung nicht versehentlich die Hand und bei einer der kommenden Wahlen nicht versehentlich die Stimme zu geben.
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