Von Uli Gellermann
Glaubt man dem Grundgesetz, dann sind "(...) Richter (...) unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" – Artikel 97 GG. Diese "Unabhängigkeit" war immer schon abhängig von denen, die die Richter berufen. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, zum Beispiel spricht von "Parteipatronage" und "personeller Machtausdehnung der Parteien". Im Umfeld des Corona-Regimes ist diese Machtausdehnung besonders deutlich geworden. Aus der Vielzahl der Fälle, die in jüngster Zeit diese Liquidierung der Unabhängigkeit belegen, stechen drei besonders ins Auge.
Wissenschaftler gegen Masken
Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben. Zuvor hatte der Richter ein wissenschaftliches Gutachten eingeholt, das belegte, dass die Schädlichkeit der Masken das "Kindeswohl" gefährdeten. Für das Gutachten hatte er eine beachtliche Sammlung kompetenter Gutachter angefragt: Die Hygienikerin, Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. med. Ines Kappstein, den Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie an der Universität Regensburg und Experten im Bereich wissenschaftlicher Methoden und Diagnostik, Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Prof. Dr. rer. Ulrike Kämmerer, die auf dem Gebiet der Virenerkennung promoviert hat und deren Arbeitsschwerpunkte Humanbiologie, Immunologie und Zellbiologie ist.
Der Fall des Richters Christian Dettmar
Das Thüringer Oberlandesgericht kassierte die Entscheidung mit der Begründung, dass nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Und die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung. Im Büro und in der Wohnung des Familienrichters erschien die Polizei zur Hausdurchsuchung, beschlagnahmte Computer und Mobiltelefon und durchsuchte auch sein Auto. Dass der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow sich zeitweilig für härtere und schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ausgesprochen hatte, gehört fraglos zum politischen Hintergrund der Justiz-Kampagne gegen den Richter Christian Dettmar.
Fall der Ärztin Elfriede Krutsch
Scheinbar weniger gewichtig und doch beispielhaft ist der Fall der Berliner Ärztin Elfriede Krutsch. Sie nahm im April 2020 an einer angemeldeten Kundgebung zur Verteidigung des Grundgesetzes teil. Der dort vom Berliner Senat eingesetzten Polizei gefiel die Kundgebung nicht: Sie versuchte die demonstrierenden Menschen durch gezielte Verdrängung einzuschüchtern. Frau Krutsch folgte dem Drängen der Polizei und wurde von den Beamten plötzlich ohne Vorwarnung und ohne Ansprache von hinten brutal an Hals und der Schulter gepackt. In Panik hielt sie sich an einem Straßenschild fest. Dann zwang man sie in einen Polizeiwagen und transportierte sie gemeinsam mit anderen zu einem "Gefangenenbearbeitungsplatz". Sie wurde am 09.11.2022 im Amtsgericht Tiergarten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf diese Beamten und wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15,– € verurteilt. Der "Widerstand" wurde nie belegt, geschweige bewiesen. Das Berufungsverfahren findet am 11.09.2023 im Landgericht Moabit statt.
Spritzstoffversuche für die "Allgemeinheit"
Die neue Corona-Logik der Justiz kennt einen aktuellen, besonders absurden Fall: Eine Zahnärztin verlor nach einer Coronaimpfung ihr Gehör und klagte vergebens. Denn laut dem Landgericht Mainz ist der erlittene Schaden bei der Frau geringer als der Nutzen für die Allgemeinheit. Im Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Der Artikel 2 schiebt noch nach: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich". Das sieht man in Mainz anders, die Zahnärztin ist offenkundig so nutzlos, dass man an ihr einen Menschenversuch mit nicht validiertem Spritzstoff machen kann, damit der Profit der Pharmaindustrie gesichert ist. Die ist scheinbar für die Staatsjuristen die "Allgemeinheit".
Umbau zur formierten Gesellschaft
Von Thüringen über Berlin bis Mainz: Es gibt eine neue deutsche Justiz, eine, die den Profit der Pharmaindustrie sichert und die Rache an widerständigen Bürgern übt. Mit dem geschriebenen Recht hat das alles nichts zu tun. Es handelt sich offenkundig um den Umbau des Staates von einer bürgerlichen Demokratie zu einer formierten Gesellschaft. Aber während diese Formierung in den 60er-Jahren, durch Ludwig Erhardt forciert, immerhin noch Gegenstand einer öffentlichen Debatte war, leidet die Mehrheit der deutschen Medien heute an einer Selbstzensur, die einer Gleichschaltung nahekommt. Zudem gibt es den § 130 StGB, der nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen vom Bundestag am späten Abend des 20.10.2022 eine Erweiterung der Strafvorschrift zur Volksverhetzung beschlossen wurde, die eine "gröbliche Verharmlosung“ eines Vergleichs der antidemokratischen Corona-Restriktionen mit Nazi-Maßnahmen unter Strafe stellen.
Regierungskritiker sind "rechts" und "gesundheitsschädlich"
Die Nazis hatten sich zur Ausschaltung der Weimarer Justiz einen eigenen "Volksgerichtshof" geschaffen; ein Gericht außerhalb der bis dahin gültigen Norm. Die aktuelle bundesdeutsche Justiz sieht normal aus, wie die Justiz vor dem Corona-Regime. Aber im Ergebnis einer von den Medien vorgetragenen ideologischen Kampagne, die Regierungskritiker als "rechts" und "gesundheitsschädlich" brandmarkt, sehen sich die Richter und Staatsanwälte offenkundig im Kampf gegen neue Nazis. Und als Staats-Diener verfolgen sie diese scheinbare Gefahr für die Demokratie mit Methoden, die denen der Nazis zum Verwechseln ähnlich sind. Diese ideologisierte Justiz ist nur auf den Straßen und Plätzen zu belehren.
Der Artikel wird mit freundlicher Genehmigung des Autors abgedruckt. Er wurde zuerst am 24. August 2023 auf der Online-Plattform www.rationalgalerie.de veröffentlicht.
Uli Gellermann ist Filmemacher und Journalist. Seine Erfahrungen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern begründen seine Medienkritik. Er ist Betreiber der Internetseite rationalgalerie.de.
Mehr zum Thema - § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte