Baugenehmigungen, Lärmschutz, Diebstahl: Spaß mit der Habeck-Heizung

Noch dauert es ein halbes Jahr, ehe Robert Habecks Heizzwänge zuschlagen. Aber schon jetzt kann man erkennen, dass die Nummer für einiges Chaos gut sein wird. Denn trotz unzähliger Juristen im Parlament werden nicht nur Installateure, sondern auch Gerichte zu tun bekommen.

Von Dagmar Henn

Irgendwie wird es einem unheimlich, wenn man an Wärmepumpen denkt. Und dabei muss einem nicht einmal durch den Kopf gehen, dass der deutsche Wärmepumpenhersteller Viessmann gerade dann an einen US-Konzern verkauft wird, als der sehr US-freundliche Wirtschaftsminister Robert Habeck den Deutschen Wärmepumpen aufgenötigt hat. Oder in den Sinn kommen, dass die Gläubigen anderer Sekten ihre Vorschriften wenigstens auf die eigenen Anhänger begrenzen.

Nein, Stück für Stück kommen kleine Details ans Licht, die für die kommenden Jahre, sofern der Unfug wirklich realisiert wird, reichlich Durcheinander erwarten lassen. Das fängt an mit den 60.000 Heizungsinstallateuren, die nach Aussage des Handwerks fehlen. Übrigens fehlen die jetzt schon, nicht erst nächstes Jahr, weil gerade große Nachfrage nach gewöhnlichen Öl- und Gasheizungen besteht, um damit den Ökozwang noch ein paar Jahre hinauszuzögern. Eine der interessanten Nebenwirkungen.

Eine andere besteht darin, dass eine Reihe von Leuten auf die Idee kommt, schlicht in allen Räumen mit Klimaanlagen zu heizen. Das hat zumindest den Vorteil, keine Heizungsinstallateure zu benötigen, die zuständigen Fachleute nennen sich Kältetechniker. Diejenigen, die diesen Ausweg nutzen wollen, müssen nur dafür sorgen, dass ihre Anlage ebenfalls von außen abgestellt werden kann.

Ja, richtig: nicht vom Bewohner oder vom Eigentümer, sofern es sich um verschiedene Personen handelt, sondern vom Stromversorger. Weil man doch gemerkt hat, dass sowohl die Wärmepumpen als auch die E-Autos zusätzlichen Strom benötigen, den es nicht gibt. Weshalb die so eifrig propagierten, auf Strom angewiesenen Wärmepumpen fernabschaltbar sein müssen. Es gibt dann also wieder erzwungenes Home-Office, weil das Auto nicht geladen wurde, nur findet es dann in kalten Räumen statt, weil die Wärmepumpe dann ebenfalls nicht arbeitet. Oder so.

Eine klitzekleine Warnung vor der Obrigkeit meldet sich da ebenfalls im Hinterkopf. Ist es wirklich wünschenswert, wenn unter Umständen staatliche Instanzen imstande wären, einem Fortbewegungsmittel und Wärme gleichzeitig zu entziehen? Kann man da wirklich sicher sein, dass das nicht passiert? Es soll ja Menschen geben, die schon die Elektronik in aktuellen Autos nicht mögen, weil man unter Umständen aus der Ferne ...

Aber womöglich ist die Obrigkeit mit ganz anderen Dingen beschäftigt. Erinnert sich noch jemand an die Welle von Klagen vor Sozialgerichten nach der Einführung von Hartz IV, die zu guten Teilen darauf beruhte, dass das Gesetz so gottserbärmlich schlecht gemacht war? Die Habeck-Heizung dürfte für Ähnliches gut sein, wenn auch nicht vor den Sozial-, sondern vor den Verwaltungsgerichten.

Das fängt nämlich schon damit an, dass die Wärmepumpen nicht überall ohne Baugenehmigung eingebaut werden können. Der entscheidende Teil befindet sich nämlich nicht im Haus, sondern außerhalb desselben. Gut, im Moment werden kaum Baugenehmigungen für Neubauten beantragt, da dürfte das kein Problem sein. Aber wenn dann alle müssen, sobald die Heizung erneuert werden muss ... dann ist nicht nur das Ergattern eines Installateurs das Problem, sondern womöglich erst die Baugenehmigung. Bei denkmalgeschützten Häusern wird das ohnehin nichts mit der Wärmepumpe.

Und ob irgendwer jemals wirklich durchgerechnet hat, wie viel Lärm in einer Straße mit Einfamilienhäusern entsteht, wenn sie alle Wärmepumpen eingebaut haben? Jedes einzelne dieser Geräte beglückt die Umgebung mit einem Dauergeräusch von 50 Dezibel; wenn mehr Wärme benötigt wird, mit mehr. Die erste Wärmepumpe geht klar. Und wenn die zehnte dann gegen die Lärmschutzverordnung verstößt, ist das dann das Problem des Besitzers von Haus Nummer 10, oder nicht doch vielmehr das der gesamten Straße? Wie ist das bei geschlossener städtischer Bauweise? Und dann heißt es noch, es handele sich dabei überwiegend um niedrigfrequente Schwingungen, so ein tiefes Brummen. Darauf reagieren manche Menschen sehr ausgeprägt, unabhängig von der Lautstärke, mit Kopfschmerz oder Schwindel.

Eines der Themen, um die gerade noch gestritten wird, ist die Altersgrenze von 80 Jahren, ab der Hausbesitzer von der Wärmepumpenpflicht befreit werden. Das ist natürlich auch nicht gründlich nachgedacht, denn in vielen Fällen bekämen selbst Hauseigentümer mit zarten 65 von ihren Banken keinen Kredit mehr für einen Umbau, aber dass harte Realitäten ignoriert werden, ist man schließlich gewöhnt. Jedenfalls, da ist viel Material für viele Prozesse, und wie die Deutschen so sind, werden die Verwaltungsgerichte daran viel Freude haben.

Noch schneller freuen sich allerdings die Strafgerichte, denn es hat sich eine neue Mode entwickelt. Seitdem die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt, werden jetzt auch Wärmepumpen geklaut. Kein großes Problem, schließlich stehen die Teile vor dem Haus und nicht darin. Da reicht absägen und einpacken. Die ehemaligen Besitzer sind dann wirklich angeschmiert – weil das Gerät außerhalb des Hauses steht, zahlt keine Versicherung.

Ach richtig, weil dieser Zwang sozial abgefedert werden soll, muss eine neue Behörde gegründet werden, die dann die Einkommen überprüft, um zu erkennen, wer förderungswürdig ist und wer nicht. Wer dabei an Wohngeld oder das berüchtigte Bildungs- und Teilhabepaket denkt, dürfte richtig liegen. Das Formular für diese Einkommensprüfung wird sicher rekordverdächtig. Und die Einstufung, die dort dann getroffen wird, ist wieder ein Fall für die Verwaltungsgerichte ...

Womöglich ist das ja die Erklärung. Auf dem Internetportal Achse des Guten kann man eine Rechnung nachlesen, die belegt, dass der ganze Wärmepumpenzirkus gar nicht die Kohlendioxid-Einsparungen bringt, nach denen die Klimagläubigen streben, und für das wenige, das dadurch erreicht wird, unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Würde man bei den noch in Betrieb befindlichen Braunkohlekraftwerken das CO₂ herausfiltern, würde das mit 8,4 Milliarden Euro nur etwa ein Zwanzigstel der geschätzten Kosten der Habeck-Heizung erfordern.

Aber daran würde erstens kein US-Konzern verdienen, und zweitens hätten die deutschen Gerichte davon nichts, und eine neue Behörde bräuchte es ebenfalls nicht. Vielleicht geht es nur um eine besonders sadistische Variante von Brot und Spielen. Denn schließlich ist das eine der Lektionen aus Hartz IV: Wenn man die Bürger nur ausreichend mit bürokratischen Aufträgen beschäftigt, kommen sie gar nicht mehr dazu, sich zu wehren.

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