Von Susan Bonath
Die Stadt Dortmund darf dem Schweizer Historiker Daniele Ganser einen Vortrag zur Geschichte des Kriegsausbruchs in der Ukraine nicht verbieten. Das hat in letzter Instanz das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Das Gericht habe in seinem Urteil verdeutlicht, "dass die im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes statuierte Meinungsfreiheit nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung erlaubt", kommentierte Rechtsanwältin Kirsten König die Entscheidung.
"Ich freue mich einfach, dass die Redefreiheit wieder hergestellt ist", sagte Daniele Ganser dazu am Freitag gegenüber der Autorin. Allerdings: Dass sich der Referent dafür erst durch die Instanzen der Justiz kämpfen musste, dies nicht zum ersten und wohl nicht zum letzten Mal, bleibt ein Skandal.
Nicht auf NATO-Linie
Ganser kritisiert seit Langem das imperialistische und kriegstreiberische Vorgehen der NATO. Die USA hätten maßgeblich den Krieg in der Ukraine mit forciert, um Russland zu schwächen und ihren militärischen Einfluss auszuweiten. Die US-Regierung habe Geld in den Putsch auf dem Kiewer Maidan investiert, um ein antirussisches und prowestliches Regime zu installieren.
Für diesen Standpunkt, den Ganser in seinen Vorträgen auf seiner aktuellen Tour durch Deutschland und Österreich darlegt, gibt es zwar zahlreiche Belege, in die westliche Propaganda-Erzählung passt er allerdings ebenso wenig wie Gansers Forderung, die zunehmenden Waffenlieferungen in die Ukraine zu stoppen und nach Verhandlungen zu streben.
Von Medien diffamiert
Der für den 27. März geplante Vortrag ist der zweite Auftritt Gansers in der Dortmunder Westfalenhallen seit 2021. Bereits im vergangenen November habe er mit dem kommunalen Unternehmen den Vertrag dafür besiegelt. Die Plätze seien schnell ausverkauft gewesen. Doch nicht nur, dass sich rasch ein politisches Bündnis dagegen formierte, auch die Medien belegten den Historiker mit allerlei Beleidigungen.
So betitelte die Hannoversche Allgemeine Ganser als "Verschwörungsrauner". Das öffentlich-rechtliche ZDF warf ihm vor, "Geschäfte" mit "Verschwörungsmythen" zu machen. Viele weitere Medien schlugen in die gleiche Kerbe, stellten ihn gar als Antisemiten und Rechtsextremisten dar. Stichhaltige Belege blieben sie sämtlich schuldig. Schließlich setzte Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) die Westfalenhallen unter Druck. Das Unternehmen kündigte den Vertrag daraufhin einseitig – und der Historiker zog vor Gericht.
OVG: Staat muss Meinungsfreiheit wahren
Das OVG bestätigte mit seinem Beschluss das Urteil der Erstinstanz, des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Westfalenhallen müssten als dafür gedachte öffentliche Einrichtung allen Veranstaltern offenstehen, sofern sie nicht gegen das Grundgesetz verstießen oder eine Gefahr darstellten. Der Staat habe sie gleichzubehandeln, sein Spielraum bei der Auswahl sei begrenzt, so das Gericht.
Grundlage dafür sei das Grundrecht der Bürger auf freie Meinungsäußerung. Diese könne nur durch ein gut begründetes Gesetz eingeschränkt werden. Ein bloßer Stadtratsbeschluss in Form einer Erklärung sei aber kein Gesetz, führte das OVG aus und bekräftigte:
"Dass eine Gefahr strafbarer Äußerungen des Vortragenden besteht, ist dem Vorbringen der Stadt nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich."
Presse und Politik legen nach
Kaum hatte das OVG entschieden, legten einige Medien mit weiteren Beleidigungen kräftig nach. Der WDR spulte sein bekanntes Repertoire an Kampfbegriffen – von "Verschwörungserzähler" bis "Antisemit" – erneut ab. Das vom Werbekonzern Ströer betriebene Internetportal t-online behauptete, dass "Experten" Ganser für "brandgefährlich" hielten. Der Deutschlandfunk suggerierte Bezug nehmend auf ominöse "Kritiker", dass der Historiker "kontrafaktische, antisemitische und antidemokratische Verschwörungsfantasien" verbreite.
Dass der OVG-Beschluss eine Rückkehr zu einer offenen Debattenkultur bewirkt, ist unwahrscheinlich. Weitere geplante Vorträge des Historikers stehen nach wie vor unter Beschuss von diversen politischen Bündnissen und Medien, zum Beispiel im baden-württembergischen Leinfelden-Echterdingen. Der Druck auf den Rathauschef der Kleinstadt, Roland Klenk (CDU), wachse, titelten die Stuttgarter Nachrichten.
Im Gespräch mit der Autorin lobte Daniele Ganser am Freitag aber den Leinfelden-Echterdinger Oberbürgermeister als "standhaft". "Auch in vielen anderen Städten, wie etwa in Rostock, habe es keine Probleme gegeben, sagte er. Allerdings stehe nun im bayrischen Nürnberg das Gleiche wie in Dortmund bevor: "Die Stadt hat meinen Vortrag verboten, aber wir hoffen, dass das Urteil aus Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass sie es überdenken", so Ganser. Ansonsten werde seine Agentur, die NEMA Entertainment GmbH, wohl erneut vor Gericht ziehen.
Absurde Verleumdungen
Die Behauptung zahlreicher Medien, dass Ganser "antisemitische Thesen" verbreite, bezeichnete der Historiker gegenüber der Autorin als "absurd". Die "Kritiker" beziehen sich dabei auf ein Video, in dem Ganser den Umgang mit Ungeimpften in der Coronakrise anprangerte. Da sei "ein ungeheurer Druck auf die Menschen aufgebaut" worden, sagte Ganser und fügte an: "Es gibt ja historische Erfahrungen, wie es zur Verfolgung bestimmter Gruppen kam und wohin das führen kann." Daran habe er unter anderem mit Blick auf den Beginn der Naziherrschaft in Deutschland erinnert.
Dies, so Ganser weiter, "wird mir nun als Gleichsetzung und Verharmlosung ausgelegt, obwohl mein Vergleich genau das nicht war". Dann schreibe einer vom anderen ab. So habe man eine Behauptung kreiert, "die völlig haltlos ist". Weder mit Antisemitismus noch mit irgendeiner Form von Rassismus oder Menschenverachtung habe Ganser etwas zu tun, beteuerte er. Im Gegenteil: Er setze sich stets für Frieden, Verständigung und Menschenwürde ein.
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