Von Uli Gellermann
Die öffentlich-rechtliche ARD-Sendung Fakt hat alle Erstunterzeichner des Manifestes für Frieden von Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer angeschrieben. In diesem Schreiben hat die Redaktion angeblich "Rechte" entdeckt und behauptet, "dass die von den Initiatorinnen angekündigte Abgrenzung gegen rechts in der Realität bei der Veranstaltung nicht funktioniert hat".
Dass es so rechts wie nur möglich ist, wenn man Waffen in die Ukraine sendet, um vorgeblich einen Krieg zu beenden, ist den ideologisch beschränkten Redakteuren nicht zugänglich. Auch, dass Frau Baerbock ebenso eine rechte Kriegstreiberin ist wie Frau Strack-Zimmermann, dürfen ARD-Redakteure bei Strafe eines Karriereverlusts nicht zugeben. Den ARD-Leuten ist nicht mal die historische Kontinuität klar: Militarismus war ein wesentliches Merkmal der Nazis.
Suche nach "Rechten" objektiv?
Aber es wäre doch toll, wenn Angestellte eines Senders, der von den Gebühren der Bürger finanziert wird, sich wenigstens an ihren eigenen Staatsvertrag halten würden. Staatsverträge sind die rechtlichen Grundlagen, auf denen die diversen Sender ihre Arbeit leisten sollten.
Im Staatsvertrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), der die Sendung Fakt für Das Erste ARD-Programm produziert, steht zum Beispiel: "Der MDR hat in seinen Angeboten einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische und nationale Geschehen zu geben." Ist die öffentliche Suche nach angeblichen Rechten in einer Aktion für den Frieden "objektiv"? Oder doch eher pure Indoktrination?
Hälfte der Deutschen rechts?
Und weiter im Text des Staatsvertrages: "Der MDR ist in seinen Angeboten an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und der Wahrheit verpflichtet." Entspricht der Sender dem Friedensgebot des Grundgesetzes, wenn er ausgerechnet eine Aktion für den Frieden als "rechts" denunziert?
Der MDR stellt sicher, steht in seinem Staatsvertrag, dass "die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtangebot der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet".
In Umfragen, die auch der ARD zugänglich sind, wendet sich etwa die Hälfte der Befragten gegen deutsche Waffenlieferungen in der Ukraine. Aber bei Fakt wird diese Hälfte als "rechts", also zumindest als falsch oder böse denunziert. Fakt sendet also im Fall Wagenknecht und Schwarzer statt Breite und Vollständigkeit schlichte Regierungsideologie.
Andere Meinungen sind Staatsverbrechen
"Der MDR hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten." So steht es in den Angebotsgrundsätzen des Senders. Davor hat der MDR, wenn er die Unterzeichner diffamiert, natürlich Null Achtung.
Stattdessen fragt er die Unterzeichner: "Würden Sie das "Manifest für Frieden" erneut unterzeichnen? Wenn ja, warum? Wenn Sie sich anders entscheiden würden, können Sie uns die Gründe dafür nennen?" Der Sender will von den Angeschriebenen einen Rückzieher, auf alle Fälle verlangt er Rechenschaft von Menschen, die seine Gebühren zahlen und anderer Meinung als die Regierenden sind und mit dieser Haltung auch die Meinung des Senders negieren. Eindeutig hält der MDR andere Meinungen für Staatsverbrechen.
Blanker Hass
"Der MDR stellt sicher", kann man weiter im Staatsvertrag lesen, "dass das Gesamtangebot der Anstalt nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient".
Nicht nur, dass der Sender diesen Grundsatz mit seiner Anschreibe-Kampagne demonstrativ verletzt. Mit seiner Politik der Denunziation und der Diskriminierung erfüllt er darüber hinaus den Tatbestand der Volksverhetzung, der im § 130 des Strafgesetzbuches so definiert wird:
"Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (…) und wenn er einen Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt."
Denn was der MDR mit seiner FAKT-Kampagne unternommen hat, das hat mit Nachricht, mit Objektivität, mit Öffentlich-Rechtlichem nichts zu tun. Das ist blanker Hass gegen eine Gruppe in der Bevölkerung, die eine andere Meinung hat als die Regierung und die Sender-Chefs.
ARD und MDR müssen vor ein ordentliches Gericht
Der MDR und mit ihm die ARD müssen vor ein ordentliches Gericht. Sie müssen wegen Bruch des Staatsvertrages und wegen Volksverhetzung angeklagt werden. Nicht, dass sich ein Gericht in diesem Land trauen würde, ein ordentliches Urteil zu fällen, aber schon der Weg zu einer Anklage kann volkspädagogisch sinnvoll sein. Und vielleicht findet sich ein Gericht, das die Klage zulässt. Dann wäre bereits eine medien-öffentlliche Klage ein Schritt in die Richtung der Wahrheit und in Richtung des Friedensgebotes des Grundgesetzes.
Gibt es einen mutigen Anwalt?
Für den Weg zum Gericht braucht man einen Anwalt. Der Herausgeber der RATIONALGALERIE, Uli Gellermann, ist als Gebührenzahler unmittelbar von den Rechtsbrüchen der ARD betroffen. Er ist bereit, gegen die Sendeanstalten zu klagen.
Gellermann braucht einen Anwalt aus Berlin – wegen der notwendig kurzen Wege zwischen ihm und dem Anwalt. Liebe Anwältin, lieber Anwalt, bitte melden Sie sich, bitte melde Dich per E-Mail an post@rationalgalerie.de
Uli Gellermann ist Filmemacher und Journalist. Seine Erfahrungen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern grundieren seine Medienkritik. Er ist Herausgeber der Internetseite RATIONALGALERIE.
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