Von Felicitas Rabe
Die bestehenden Regelungen zum Coronainfektionsschutz laufen offiziell am 23. September aus. Am 8. September wird in einer Liveübertragung im Bundestag über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, also die ab dem 1. Oktober geplanten Coronamaßnahmen abgestimmt. Der Gesetzesentwurf wurde am 24. August von der Bundesregierung gebilligt. Doch schon im Vorfeld gibt es vielstimmige Kritik an dem Zweistufenmodell, das den Bundesländern erlauben soll, je nach Infektionslage individuell Maßnahmen anzuordnen.
Dabei warnen dieses Mal auch Ärzte- und andere Berufsverbände, Gewerkschaften, Juristen und Abgeordnete unterschiedlicher Parteien vor den medizinischen und gesellschaftlichen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen – und die Medien unterstützen deren Bedenken. Kritik macht sich mittlerweile auch in den gesellschaftlichen Milieus breit, die bis vor Kurzem jegliche Infragestellung der Maßnahmen noch als Schwurblerei diffamiert haben.
Die neuen Regeln für Herbst und Winter auf Bundesebene
Der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit kann man entnehmen, welche Maßnahmen laut dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten sollen, die hier nur kurz zusammengefasst werden.
Ab Oktober soll bundesweit im öffentlichen Personenfernverkehr eine generelle FFP2-Maskenpflicht gelten. Davon ausgenommen sind das Zug- und Flugzeugpersonal sowie 6- bis 14-jährige Reisende, die während der Zeit in den Verkehrsmitteln medizinische Masken tragen dürfen. In Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist für Besucher, Personal und Patienten eine Masken- und Testnachweispflicht vorgesehen, mit einer Ausnahme: In ihren persönlichen Aufenthaltsräumen bräuchten Patienten keine Maske zu tragen. Ausgenommen wären auch Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörgeschädigte Personen.
Geplant seien neuerdings außerdem Sonderzahlungen von 1000 Euro monatlich für Pflegeheime, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dafür wären die Heime künftig in der Pflicht, einen Beauftragten für Impfungen, Hygiene und Therapie zu benennen, der sich zum Beispiel auch um die Behandlung infizierter Patienten mit dem Medikament Pavloxid kümmern müsse.
Der neue Gesetzesentwurf beinhalte laut RND auch Triage-Regeln im Falle knapper medizinischer Ressourcen. Sollten die medizinischen Ressourcen nicht ausreichen, würde die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit Ausschlag für die Behandlung geben. Einem sich bereits in Behandlung befindenden Patienten dürfe aber weiterhin nicht die Therapie entzogen werden.
Für Urlaubsheimkehrer würden bei der Einreise nach Deutschland noch bis Ende September die derzeitigen Regeln gelten, wonach man keinen 3G-Nachweis benötigt. Welche Regeln diesbezüglich ab dem 1.10. gelten werden, wurde noch nicht verlautbart. Der Bundesgesundheitsminister habe die Verordnung laut eigener Aussage verlängert, um sich besser vorbereiten zu können, so das RND.
Die neuen Regeln für Herbst und Winter auf Landesebene
Kompliziert wird es bei den Maßnahmen, die je nach Infektionslage abgestuft in den einzelnen Bundesländern angeordnet werden sollen:
Zur ersten Stufe der Landesverordnungen gehören Maskenpflicht im Personennahverkehr, in öffentlichen Innenräumen und für Schüler ab dem 5. Schuljahr, und eine Testverpflichtung für bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas.
Auch für Stufe 1 in den Ländern soll es Ausnahmen von der Maskenpflicht geben. Demnach brauchen Menschen mit einem Negativtestnachweis in öffentlichen Innenräumen, bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in der Gastronomie keine Masken tragen. Zusätzlich können die Länder Maskenpflichtbefreiungen erlauben – für vollständig Geimpfte grundsätzlich und für Genesene für drei Monate.
In der zweiten Stufe kommen zusätzlich noch folgende Anordnungsoptionen für die Bundesländer hinzu: Festlegung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum, Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, verpflichtende Hygienekonzepte und Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen.
Neu und in den beiden vorangegangenen Coronawintern in der Form noch nicht da gewesen, sind nur die Ausnahmeregeln von der Maskenpflicht für Geimpfte und Genesene. Allerdings sieht der Gesetzgeber diese nicht für die bundesweite Winterverordnung vor, sondern ermöglicht die Maskenbefreiungen nur auf Länderebene. Zudem gilt diese nur für Freizeitveranstaltungen und nicht für geimpfte und genesene Schulkinder.
Maßnahmenkritik aus der Ärzteschaft
Ärztepräsident Klaus Reinhardt befürwortet grundsätzlich das Konzept der Bundesregierung, aber auch er stellte Mängel fest, wie das RND in der letzten Augustwoche berichtete. So fehle dem Ärztepräsidenten beim neuen Konzept ein Kriterienkatalog, ab wann Stufe eins und Stufe zwei gelten würden. Außerdem fordere Reinhardt bundesweit einheitliche Regeln, weil er ansonsten wieder eine Verwirrung der Bevölkerung befürchte. Der Rheinischen Zeitung sagte er:
"Notwendig ist aber, dass das Gesetz erstens um einen klaren Kriterienkatalog ergänzt wird, ab wann schärfere Eindämmungsmaßnahmen gelten. Dass die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen nicht von Bundesland von Bundesland unterschiedlich sind", …
… müsse sichergestellt werden.
Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, kritisierte die geplanten Maßnahmen schon vor der Bundestagsdebatte.
"Es ist nicht klar definiert, unter welchen Voraussetzungen die Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes gelten sollen. (…) Es sind Regeln dabei, die in ihrer Konsistenz überhaupt nicht nachvollziehbar sind für die Bürger",
zitierte die Welt seine Bedenken.
Im Gespräch mit der Welt beanstandete auch der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Burkhard Rodeck, die seiner Meinung nach "unscharf formulierten" Maßnahmen hinsichtlich der Test- und Maskenpflicht im Schul- und Kitawesen, die die Landesregierungen nach eigener Bewertung verordnen dürften.
"Es wäre die Aufgabe der Bundesregierung gewesen, klar definierte Parameter zur Test- und Maskenpflicht in Schulen und Kitas festzulegen."
Nach dem Leiter der Kinder- und Jugendmedizingesellschaft sollte man Infektionen nicht mehr "um jeden Preis" verhindern, dementsprechend wären Tests nur noch bei Symptomen notwendig. Zum Maskentragen gab die Welt seine Kritik wie folgt wieder: "Auch brauche es einen 'harten Grund', um Kinder zu einschränkenden Masken und damit zum Fremdschutz zu verpflichten. 'Gesichtsmasken sind keine Komfortartikel.'"
Der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), Tobias Tennenbaum, forderte eine Gleichbehandlung von Kindern und Erwachsenen:
"Restriktive Maßnahmen spezifisch für Kinder sind nicht zu vertreten, wenn diese in der Allgemeinbevölkerung nicht gleichermaßen verpflichtend sind."
Während der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Jakob Maske, gegenüber der Welt massive Folgen von fortgesetzten anlasslosen Tests zu bedenken gab, die seiner Meinung nach nur eine Ergebnissicherheit von 40 Prozent hätten.
"Ungerechtfertigte Quarantäne-Anordnungen bei falschen Positiv-Tests sind die Folgen, die zu weiterer sozialer Isolation und verminderter Lernzeit führen",
so der Verbandssprecher.
Maßnahmenkritik aus dem Ethikrat und den Erziehungsgewerkschaften
Rechtsprofessorin und Ethikrat-Mitglied Frauke Rostalski sorgte sich um weitere "Sonderopfer", die laut Maßnahmeplänen seitens der Regierung von Kindern abverlangt würden. Sie teilte der Welt mit, dass damit zu rechnen ist, dass Masken für Schüler ab der fünften Klasse "flächendeckend Realität" werden.
Dabei sei es ein frommer Wunsch, dass Masken von Kindern und Jugendlichen den ganzen Tag richtig getragen würden. Laut Evaluationsbericht würden die Masken aber nur bei korrektem Anlegen als effektiv eingestuft. Außerdem ließe die Definition einer konkreten Gefahr für eine "Überlastung des Gesundheitssystems" viele Fragen offen.
Nach Anfrage seitens der Welt sprach sich auch der Grünen-Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion im Bundestag, Dieter Janecek, gegen die "einschränkenden Maßnahmen" für Kinder aus. Deshalb sollten Maßnahmen seiner Meinung nach nur bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems möglich sein.
Erziehungsgewerkschaften hatten schon Anfang August die neuen Maßnahmen kritisiert, wie man in der Neuen Westfälischen lesen konnte. Die Zeitung zitierte diesbezüglich die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Nordrhein-Westfalen, Ayla Celik:
"Die Vorgaben des Handlungskonzeptes sind vage. Die Empfehlung zum Tragen einer Maske und zum freiwilligen Testen sind keine geeigneten Maßnahmen, um drohenden Unterrichtsausfall zu vermeiden."
Wie Ayla Celik feststellte, ist es auch nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes unklar, ab wann sichere präventive Maßnahmen ergriffen werden. Konkrete Wünsche in Bezug auf sichere Maßnahmen äußerte Celik nicht. Es sei gut, auf Sonnenschein zu hoffen, aber man solle den Sonnenschirm dabei haben. Diese Schutzschirme fehlen den Schulen, kritisierte die GEW-Vorsitzende das Regierungskonzept.
Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung Nordrhein-Westfalen, Stefan Behlau, erklärte gegenüber der Neuen Westfälischen auf Anfrage, dass niemand sagen kann, welche Schwierigkeiten und Herausforderungen in diesem Schuljahr warten würden. Die Schulen bräuchten vor allem mehr Lehrer und das Lehrpersonal mehr Wertschätzung.
Die Einhegung der Kritik an den Coronamaßnahmen
Der Autor des Tagesspiegels, Michael Bröning, bringt das Kritik-Anliegen in seiner Kolumne "Die Coronamaßnahmen brauchen Zweifler" gewissermaßen auf den Punkt. Seiner Meinung nach müsse die Politik – wie einst die römisch-katholische Kirche vor Heiligsprechungen – Zweifler zulassen. Es handele sich um einen formalisierten Schutz gegen gravierende Fehlurteile, schließlich habe es zu Beginn der Pandemie sich widersprechende Maßnahmenbewertungen gegeben. Später jedoch wurden politische Entscheidungen "als unstrittige Umsetzung wissenschaftlicher Objektivität dargestellt".
Maßnahmenkritik hätte bisher kaum über politische Resonanzkörper verfügt und auch wegen teilweise eingestellter parlamentarischer Arbeit hätte es auf sechs Kontinenten keine Debattenräume gegeben. Vor diesem Hintergrund hätte sich ein radikaler Widerspruch mit alternativen Kanälen formiert. So wäre "eine Welle von Corona-Protesten entstanden, die bis jetzt gehalten habe. Gegenstimmen werden laut dem Tagesspiegel- Kommentator als irrationale Exzentrik abgetan, schließlich hätten einige Protestler auch einen fragwürdigen Zugang zur Realität. Das Problem besteht laut der Zeitung darin, dass …
… "die Kritik zwar vom radikalen Rang aufgegriffen und instrumentalisiert, doch bei weitem nicht nur von diesem getragen würde".
Nach einer aktuellen Umfrage des Edelman-Vertrauensbarometers in elf Ländern wünschten sich weltweit 24 bis 44 Prozent der Menschen einen anderen Umgang mit der Pandemie. So kommt Michael Bröning zu dem Schluss:
„Diese Art von Widerspruch sollte die Politik nicht durch Stigmatisierung radikalisieren, sondern durch Einbeziehung beantworten.“
Warum dürfen diese Maßnahmen auf einmal doch hinterfragt werden?
Bei dieser neuen medialen Debatte über die Maßnahmen kann man sich fragen, warum auf einmal so viele Stimmen veröffentlicht werden, die das geplante Infektionsschutzgesetz kritisieren? Nachdem es bislang und in den Worten des RKI-Chefs Lothar Wiehler doch seit Juli 2020 stets geheißen hatte, "diese Maßnahmen dürfen nie hinterfragt werden". Vielleicht findet sich die Antwort darauf im Tagesspiegel-Kommentar von Michael Bröning auch zwischen den Zeilen. Will man jetzt womöglich mit der neuen, öffentlichen Diskussion der Regeln vermeiden, dass sich immer mehr Menschen den von ihm als radikal bezeichneten Kritikern anschließen? Oder formulieren Politik und Medien Vorbehalte aus strategischen Gründen lieber selbst, damit sie die Inhalte der Kritik selbst bestimmen können? Und um damit einem wachsenden kritischen Bevölkerungsanteil scheinbar gerecht zu werden?
Es stellt sich aber auch die Frage, ob die in den Medien geäußerte Kritik tatsächlich so kritisch ist, wie sie scheint? Ärztepräsident Reinhardt und der Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, lehnen die Maßnahmen nicht ab, sondern fordern bei genauem Hinsehen nur, zu definieren, ab wann die schärferen Maßnahmen gelten sollen, und eine bundeseinheitliche Regelung. Auch der Generalsekretär der DGKJ, Burkhard Rodeck, wünscht sich vorrangig klar definierte Parameter zur Test- und Maskenpflicht in Schulen und Kitas.
Ist die vielfach geäußerte Kritik an Sondermaßnahmen für Kinder, am Beispiel der Maskenpflicht ab der 5. Klasse darauf aus, diese an Schulen abzuschaffen, oder fordert sie unausgesprochen noch mehr Maskenpflichten für Erwachsene? Die Kritik an den Maßnahmen bleibt häufig genauso unklar, wie die Unklarheiten der geplanten Maßnahmen-Gesetzgebung.
Was meint die GEW-Vorsitzende Ayla Celik mit ihrer Bemerkung "man solle den Sonnenschirm dabei haben"? Was ist das Anliegen hinter ihrer Aussage "den Schulen fehlen Schutzschirme"?
Besonders fällt allerdings auf, dass eine weitere geplante Diskriminierung zwischen Ungeimpften und Geimpften beziehungsweise Genesenen von den neuen Kritikern kommentarlos hingenommen wird: Die Maskenpflichtbefreiung für Ungeimpfte und Genesene, die die Länder erlassen dürfen. Medizinisch gesehen ist dies insofern merkwürdig, weil die Befreiung für die auf Bundesebene geplante FFP2-Maskenpflicht, etwa in Zügen, nicht gelten würde, aber nicht nur das: Die Impfung hat weder die eigene Ansteckung noch die Übertragung des Virus auf andere verhindert. Es ist inzwischen unumstritten, dass Geimpfte sich sowohl anstecken als auch die Coronaerkrankung weiter geben können. Aus welchem Grund sollen sie also Maskenbefreiungen bekommen? Um Ungeimpfte in der Öffentlichkeit erkennen zu können? Um Menschen, die die Maske leid sind, zur Impfung zu motivieren?
Zur geplanten Gesetzgebung könnte man noch vieles thematisieren, was unverständlich bleibt. Wofür zum Beispiel benötigt man eine neue Triage-Regelung für den Fall der Überlastung der Gesundheitssysteme? Die Ärzte mussten bei Großunglücken doch immer schon entscheiden, wem sie gegebenenfalls zuerst helfen. Will man das Gesundheitssystem noch mehr zurückfahren, noch mehr Krankenhäuser schließen, oder wieso müssen Triage-Regeln überarbeitet werden?
Am meisten fällt in der neuen medialen Maßnahmen-Debatte allerdings auf, dass es ausgerechnet um die Impfung, als eine von den bisherigen Kritikern am meisten kritisierte Coronamaßnahme, erstaunlich still bleibt. Diese Stille um das Impfthema erstaunt insbesondere schon deshalb, weil die auf den Impfstatus bezogenen neuen Maskenpflichtregeln auch nach offizieller Auslegung medizinisch keinen Sinn ergeben.
Zudem wird in der Neuregelung ganz selbstverständlich vorausgesetzt, dass man in Deutschland nach einem positiven Coronatest nur für drei Monate genesen ist – solange wäre man den Geimpften in Bezug auf die Maskenbefreiung gleichgestellt. An dieser Stelle vermisst man die bisherige Debatte über die wissenschaftliche Evidenz der dreimonatigen Genesungsfrist. Schließlich gilt man in anderen Ländern nach einem positiven Test für sechs Monate als genesen.
Dass es sich die Regierung bei der Maßnahmenplanung erst mal offen lässt, welche Reisebeschränkungen ab Ende September womöglich neu eingeführt werden, wird auch nicht thematisiert. Mit der komplizierten Stufen-Strategie und den jeweiligen Regeln hat man schon seit Pandemiebeginn die Gemüter wiederkehrend beschäftigt, wobei andere Möglichkeiten zur Prävention völlig unter den Tisch fielen. Möge sich jeder sein eigenes Bild von der neuen Maßnahmen-Debatte machen.
Mehr zum Thema - Wegen fehlender Corona-Impfung: Djokovic darf nicht an US-Open teilnehmen – Protest formiert sich