Soldaten-Impfpflicht vor Gericht: Vertreter der zuständigen Institute im Sicherheits-Blindflug

Das Bundesverwaltungsgericht soll darüber entscheiden, ob sich Bundeswehr-Angehörige gegen Corona impfen lassen müssen. Angehörte Vertreter des RKI und des PEI konnten aber offenbar weder die Sicherheitsbedenken ausräumen, noch eine Wirksamkeit der Impfstoffe mit Daten belegen.

von Susan Bonath

Bei den Corona-Impfungen nehmen Politik und Behörden offenbar eklatante Gesundheitsrisiken in Kauf. Wenig ausgeprägt scheint dabei der Wille zu sein, saubere Daten zu erheben; und die öffentliche Kommunikation ist eine Katastrophe. Das verdeutlichen Mitschriften von Teilnehmern der Verhandlung zur Corona-Impfpflicht, der sogenannten "Duldungspflicht", für Soldaten vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Am Dienstag befragte das Gericht je einen Vertreter des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Das Bundesverwaltungsgericht muss über die Frage entscheiden, ob der Staat Angehörige der Bundeswehr zu einer Corona-Impfung zwingen darf. Doch sind die Impfstoffe überhaupt wirksam und sicher genug, um dies zu rechtfertigen? Ausgerechnet zu diesen wichtigen Fragen halten sich die verantwortlichen Bundesinstitute bedeckt – auch vor Gericht.

Keine Belege für Wirksamkeit

Ole Wichmann vom RKI sollte das Gericht über die Wirksamkeit aufklären. Doch statt Fakten und Daten zu liefern, offenbarte er den Aufzeichnungen zufolge massive Mängel bei der Datenerfassung und der öffentlichen Kommunikation.

Wichmann wurde beispielsweise danach gefragt, warum das RKI seit Ende April keine Daten mehr zur Impfeffektivität publiziere. Er äußerte dazu, man wolle auf diese Weise die Wochenberichte "entschlacken". Außerdem habe seine Behörde festgestellt, dass eine Meldesoftware, die von einigen Gesundheitsämtern verwendet werde, wohl fehlerhaft sei. Teilweise seien zwei Impfungen pro Person und Tag gemeldet worden. Künftig werde das Bundesinstitut Monatsberichte zum Thema publizieren.

Bisher allerdings ist ein solcher Bericht noch nicht erschienen. Auf Nachfrage der Autorin am Mittwoch erklärte RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher, die Daten werde man "voraussichtlich in den nächsten Wochen veröffentlichen".

Zahlen zur ermittelten Impfeffektivität bei der relevanten Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen konnte der RKI-Mitarbeiter auch vor Gericht nicht nennen. Er betonte jedoch, die Impfungen dienten dazu, schwere Verläufe und Todesfälle zu reduzieren. Wie viele davon sie tatsächlich verhindert haben, blieb aber im Dunkeln. Das RKI müsse die Daten erst neu berechnen, meinte er. Es gehe jedenfalls nicht davon aus, dass die Impfstoffe eine negative Wirksamkeit hätten.

Zuletzt hatte das RKI die altersbezogenen Daten zur Impfeffektivität am 28. April veröffentlicht. Demnach gab es bei den symptomatisch Erkrankten zuletzt keinen spürbaren Effekt der Impfungen: Die Inzidenz lag bei ungeimpften sowie zwei- und dreifach geimpften Erwachsenen unter 60 Jahren in etwa gleich hoch. Auch hinsichtlich der in Kliniken behandelten Coronapatienten näherten sich die Kurven zuletzt an.

Fragwürdige Effektivität

Die Frage nach einer negativen Wirkung der Impfungen scheint dabei längst nicht abschließend beantwortet zu sein. Hinweise darauf, dass der gepriesene Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen sich mit der Zeit möglicherweise ins Gegenteil verkehrt, geben die Daten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die das RKI bisher noch publiziert.

Am 2. Juni wiesen die DIVI-Angaben für die Zeit vom 2. bis 29. Mai die Mehrzahl der Corona-Intensivpatienten (51,6 Prozent) als dreifach geimpft aus. Diese Quote weicht nur leicht von der Boosterquote Anfang Mai ab, die in der Gesamtbevölkerung bei knapp 60 Prozent lag.

Negativ scheint die Effektivität indes für zweimal und einmal Geimpfte zu sein. Erstere waren mit einem Anteil von 25 Prozent auf den Intensivstationen vertreten. In der Gesamtbevölkerung verzeichnete das RKI Anfang Mai indes nur gut 16 Prozent zweifach Geimpfte. Die DIVI registrierte auch 7,7 Prozent einmal, also unvollständig geimpfte Corona-Intensivpatienten, deren Anteil in der Bevölkerung laut den RKI-Daten allerdings nur knapp zwei Prozent ausmacht.

Gegenteiliges zeigen die Zahlen hingegen für die Gruppe der Ungeimpften. Während diese auf den Intensivstationen im Mai einen Anteil von knapp 16 Prozent stellten, gehörten jener Gruppe insgesamt mehr als 22 Prozent der Gesamtbevölkerung an. Tatsächlich scheint die Gruppe der Ungeimpften also noch deutlich weniger betroffen zu sein, als selbst bei einer völligen Unwirksamkeit der Impfung zu erwarten gewesen wäre. Gegenüber der Autorin hatte das RKI vor einigen Wochen erklärt, man könne mit diesen Zahlen nicht arbeiten, da das Alter der Patienten nicht bekannt sei. Doch gerade diese Daten hat das RKI entfernt.

Statistischer Zahlensalat statt Untersuchungen

Auch die Ausführungen des PEI-Vertreters Dirk Mentzer wecken gravierende Zweifel an einer effektiven Kontrolle der Sicherheit der Vakzine. So wurden seinem Institut bis Ende März bereits 2.810 Todesfälle nach einer Impfung gemeldet, doch "nur" bei 116 erkannte es einen möglichen kausalen Zusammenhang.

Auf die Frage, wie das Institut dabei vorgehe, erklärte Mentzer sinngemäß, man rufe bei denen an, die einen Todesfall gemeldet haben – in der Regel bei Angehörigen. Angehörige sind aber keine Mediziner. Auch Obduktionen könne das PEI selbst nicht veranlassen. Somit begnüge man sich mit statistischen Verfahren. Ein Risikosignal sowohl bei Todesfällen als auch Verdachtsfällen von schweren Nebenwirkungen ergebe sich dann durch einen Abgleich mit Bevölkerungsdaten zu Sterbefällen und bestimmten Erkrankungen. Dabei greife das PEI teils auf Daten aus anderen Ländern zurück, wobei man sich an den bisher bekannten Impfnebenwirkungen orientiere.

Der Haken an der Sache ist aber, dass erstens nicht alle Fälle gemeldet werden und zweitens noch nicht alle Nebenwirkungen bekannt sein können. Daher könnten Risikosignale leicht übersehen werden, monierten die Anwälte der Kläger. Mehr noch: Die erhobenen Daten seien nicht miteinander vergleichbar. Dazu bräuchte es Kohorten-Studien. Außerdem müsste die Kausalität der Verdachtsfälle eingehend geprüft werden. Um etwa zu ermitteln, ob in der Gruppe der Geimpften mehr Todesfälle auftreten, als in der Bevölkerung zu erwarten sind, müssten alle Verstorbenen erfasst werden, unabhängig von einem Verdacht.

Schließlich wurde PEI-Vertreter Mentzer gefragt, ob sein Institut nicht zumindest die vorhandenen Daten der Krankenkassen nutze, welche beispielsweise Zahlen zu ärztlichen Behandlungen infolge von Impfnebenwirkungen liefern könnten. Er versicherte, man habe von Anfang an eine Studie in dieser Hinsicht geplant. Doch bis heute scheitere diese daran, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mit dem PEI kooperierten. Ähnliches hatte PEI-Sprecherin Susanne Stöcker bereits gegenüber der Autorin geäußert.

Mit anderen Worten: Die Kassen weigern sich angeblich, Zahlen von Patienten mit Impfnebenwirkungen zu liefern, sodass das PEI hier eben nichts ermitteln könne. Allein dies wäre schon ein Skandal.

Gericht verhandelt im Juli weiter

Schließlich habe sich Institutssprecher Mentzer unter anderem darauf berufen, er sei selbst weder Statistiker noch Genetiker oder Molekularbiologe, weshalb er zahlreiche Fragen des Gerichts und der Anwälte der Kläger nicht beantworten könne. Hat er sich einfach schlecht vorbereitet? Oder geht das PEI zahlreichen Sicherheitsbedenken gar nicht nach?

Bisher jedenfalls konnten die Vertreter der zuständigen Institute keine plausiblen Daten liefern, die eine Impfpflicht begründen könnten. Die gravierenden Sicherheitsbedenken der klagenden Soldaten räumten sie bislang nicht aus. So steht ein Urteil noch aus. Das oberste Verwaltungsgericht will am 6. und 7. Juli weiterverhandeln.

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