Der neue Bundestag: Das angeblich "mächtigste Parlament der Welt" ist ein zahnloser Tiger

Ganze 736 Abgeordnete haben ihr Amt angetreten und sich zur konstituierenden Sitzung getroffen. Sie drängen sich in einem Saal, der für deutlich weniger Personen geplant wurde. Wieviel hat dieses Parlament der Exekutive gegenüber zu melden? Ist es mächtig oder schwach?

von Dagmar Henn

"Das mächtigste Parlament der Welt" nennt die Welt den Bundestag, der heute zur konstituierenden Sitzung seiner 20. Wahlperiode zusammengetreten ist. Sofern man "mächtig" im Sinne von "gigantisch" versteht, ist das sogar fast richtig. Immerhin, der chinesische Volkskongress bringt es auf eine höhere Zahl von Abgeordneten, 2.980 vertreten das Volk von 1,4 Milliarden. Aber auch umgerechnet auf die Einwohnerzahl sind die 736 Abgeordneten des deutschen Bundestages nicht an der Spitze; mit 112.000 Einwohnern je Abgeordneten werden sie mühelos vom 59-köpfigen Luxemburger Parlament geschlagen, das einen Abgeordneten je 10.000 Einwohner aufweist.

Aber die Welt meint das ja ganz anders. Sie meint, der Bundestag habe die meisten Rechte, und vergleicht ihn dann mit den Parlamenten der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Polens. Das genügt der Welt als Welt.

Es ist aber nicht ganz so einfach festzustellen, wie viel ein Parlament tatsächlich zu sagen hat. Und wie viele seiner Entscheidungen auf parlamentarischem Weg, also über eine Debatte, zustande kommen, und wie viele von den Ministerien ausgearbeitet und vom Parlament nur noch abgenickt werden. An diesem Punkt kann der Blick auf die verfassungsmäßigen Rechte nämlich täuschen. Ja, der Bundestag könnte auch Gesetze gegen die Regierung beschließen, er tut das nur nicht.

Denn es gibt eine Regel, die nicht im Grundgesetz steht, aber den Alltag des Bundestags prägt: den Fraktionszwang. Nachdem es bisher in der Bundesrepublik keine Minderheitsregierung gegeben hat, hat jede Regierung automatisch die Mehrheit im Parlament, was garantiert, dass – vermittelt über den Fraktionszwang – Gesetzentwürfe aus der Exekutive in der Regel problemlos verabschiedet werden. Nur in ganz seltenen Fällen wird der Fraktionszwang aufgehoben und Abgeordnete dürfen tatsächlich frei entscheiden.

In Wirklichkeit ist das deutsche politische System stark exekutivlastig, weil sich ein Zustand, der Regierung und Parlament gegeneinanderstellt, nicht ergeben kann; anders als z. B. in den USA, in denen oft Präsident und die Mehrheit im Repräsentantenhaus zu unterschiedlichen Parteien gehören. Und gewissen parlamentarische Manöver, wie das dort berühmte "Filibustern", Dauerreden, mit denen Abgeordnete der Opposition die Verabschiedung von Gesetzen blockieren, sind nach Geschäftsordnung unmöglich.

Dazu kommt, dass echte Debatten im Bundestag selten sind. Sofern es sie überhaupt gibt, also die Rolle der Opposition nicht rein dekorativ bleibt, finden sie in den Ausschüssen statt. Die Redezeitzuteilung im Bundestag ist nämlich alles andere als egalitär; in der letzten Wahlperiode entfielen von 60 Minuten Debattendauer 21 Minuten auf die CDU/CSU, 13 Minuten auf die SPD, sieben Minuten auf AfD und FDP und je sechs Minuten auf Linke und Grüne.

Berufspolitiker sind natürlich von der Debattenkultur in ihren Parteien abgehärtet, die auch auf Parteitagen für die meisten nur wenige Minuten Redezeit gewähren; aber Debatte im Sinne von Dialog ist unter diesen Bedingungen kaum denkbar, weshalb die Reden im Bundestag auch eher Erklärungen sind als Debattenbeiträge. Wer wissen will, wie ein debattierendes Parlament aussieht, muss auf Protokolle des Reichstags der Weimarer Republik zurückgreifen.

Immerhin, der Frauenanteil der Volkskammer der DDR von 1986, der 32,2 Prozent betrug, wird seit 2002 auch in der Bundesrepublik erreicht und in dieser Wahlperiode mit 35 Prozent mal wieder etwas übertroffen. Etwas jünger ist der neue Bundestag im Schnitt ebenfalls. Aber das wird an den realen Abläufen in diesem Parlament nichts ändern.

Da ist das wichtigste Gremium der Ältestenrat, der die Herrschaft über die Tagesordnung ausübt und entscheidet, zu welchem Antrag wie lang debattiert wird und an welche Ausschüsse er verwiesen wird. Der Ältestenrat setzt sich wiederum nach Fraktionsstärke zusammen, sodass die Mehrheit, die die Regierung im Parlament hat, auch eine Mehrheit im Ältestenrat sichert. So, wie es bei Parteitagen das Präsidium und die Antragskommission sind, über die Kontrolle ausgeübt wird, ist es im Bundestag der Ältestenrat und das Bundestagspräsidium.

Die immer weiter aufgeblasene Zahl der Abgeordneten ändert daran nichts. Es könnten tausend sein, sie hätten wenig zu sagen. Im Gegensatz zu anderen parlamentarischen Kulturen wie z. B. in Großbritannien sind abweichende Meinungen in den Fraktionen nicht gern gesehen, und dank der rigiden Sprechzeitzuteilung, die dafür sorgt, dass bei den meisten Debatten nur ein Vertreter einer Partei zu Wort kommt, sind sie auch unauffällig zu unterdrücken.

Der neue Bundestag ist so überfüllt, dass die Mehrheit der Abgeordneten nur einen Stuhl, aber keinen Tisch zur Verfügung hat. Schon die Sitzplatzzuteilung ist alles andere als egalitär. Es gibt die besseren Abgeordneten, die ihre Akten vor sich legen können, und die weniger guten, die eigentlich nur zuschauen können. Auch diese architektonische Zuteilung von Privilegien verstärkt den Fraktionsdruck und verringert die Wahrscheinlichkeit, dass der Apparat Bundestag überraschende Ergebnisse auswirft.

Dass die Abgeordneten dieses Bundestages dann andere Abgeordnete per Mehrheitsbeschluss auf Grundlage einer nicht politischen Bestimmung, nämlich anhand der Frage, ob sie ihren Impfstatus mitteilen oder nicht, dann noch auf eine völlig abgesonderte Position verbannen, ist ein Indiz dafür, dass ihnen der eigentlich zentrale demokratische Grundsatz, dass alle Abgeordneten einen gültigen Auftrag haben, ihre Wähler zu vertreten, in dieser Hinsicht also gleich sind, völlig egal ist. Sie hätten eigentlich das Politische an die erste Stelle setzen müssen. Aber wenn sich die Gelegenheit bietet, gegen die amtierenden Parias auszuteilen (vor nicht allzu langer Zeit waren das noch die Linken), spielt es keine Rolle, dass jede Ungleichbehandlung von Abgeordneten gegen demokratische Prinzipien verstößt.

Ähnlich ist das mit dem Manöver um die Eröffnungsrede, für das schon in der letzten Wahlperiode die Geschäftsordnung angepasst wurde, um einen Alexander Gauland als Alterspräsidenten zu verhindern. Seitdem ist der dienstälteste Abgeordnete der Alterspräsident, und der heißt Wolfgang Schäuble. Auch da – die Tradition, dass der oder die Älteste eröffnet, beruht auf der Erwartung, da gäbe es dann Erfahrung und Weisheit (die berühmteste Alterspräsidentin eines deutschen Parlaments war die Kommunistin Clara Zetkin); die dienstältesten Abgeordneten sind aber schlicht die Berufspolitiker mit dem ausgeprägtesten Sitzfleisch.

Ein Parlament mit wirklichen Debatten hätte selbst mit einem Auftritt von Gauland kein Problem, weil man ja inhaltlich erwidern könnte. Aber inhaltlich ist der Bundestag ein mithilfe der Geschäftsordnung stranguliertes Parlament, weshalb auf solche Manöver ausgewichen werden muss, um Differenz zu simulieren. Schließlich bewegte sich Schäuble immer am rechten Rand der Union; es wäre keine leichte Aufgabe nachzuweisen, dass Gauland rechts von ihm steht.

Bundestagspräsidentin ist eine Sozialdemokratin, Bärbel Bas, die in der letzten Wahlperiode für die Gesundheitspolitik zuständig war. Auch das wird nicht viel ändern; in der Sitzungsleitung gibt es wenige Geschmacksunterschiede.

Am entscheidenden Punkt hat dieser Bundestag aber eine schwere Hypothek aus der letzten Periode zu tragen – die freiwillige Selbstentleibung durch das Infektionsschutzgesetz. Selbst wenn augenblicklich die Rede davon ist, die epidemische Lage aufzuheben: Was da im vergangenen Jahr passiert ist, ist eine weitere Stärkung der Exekutive in einem Parlament, das ohnehin faktisch vergleichsweise schwach ist. Und da steht zu befürchten, dass das neue Parlament das alte Parlament bleiben wird, bereit, seine Rechte auf Zuruf preiszugeben, dann, wenn es besonders nötig wäre, der Regierung gegenüber kritisch zu bleiben, in blinde Zustimmung zu verfallen, und dort, wo Aufklärung erforderlich wäre, stumm zu bleiben.

Der Umgang mit den demokratischen Rechten, den wir im Verlauf der letzten beiden Jahre erleben durften, sowie dessen jeweilige Begründungen lieferten Material genug für zehn Untersuchungsausschüsse. Es wird sie nicht geben. Wir haben ein großes Parlament, aber kein mächtiges. Dieser Tiger ist zahnlos.

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