Keine Quarantäne-Entschädigung mehr: Was das für Ungeimpfte bedeutet

Jetzt ist es Realität: Die finanzielle Entschädigung bei Lohnausfall für Ungeimpfte in Quarantäne wird ab dem 1. November bundesweit eingestellt. Rechtsanwalt Alexander Bredereck erklärt, was Ungeimpfte jetzt wissen müssen.

von Max Bergmann

Ab dem 1. November gilt: Wer als Ungeimpfter in Quarantäne muss, erhält keine finanzielle Unterstützung mehr vom Staat. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt.

Beschäftigte, die nicht vom Homeoffice aus arbeiten können und somit ihre Arbeitsleistung unverschuldet und aufgrund staatlicher Anordnungen nicht mehr am Arbeitsplatz im Unternehmen erbringen können, erleiden demnach massive finanzielle Einbußen. Die Quarantäne beträgt in der Regel bis zu 14 Tage, ein nicht unerheblicher Teil des Arbeitsentgelts entfällt somit ersatzlos.

Bisher wurden Menschen, die aufgrund eines positiven Tests oder als Kontaktperson in Quarantäne geschickt wurden, für ihren finanziellen Ausfall durch die Landesbehörden entschädigt. 

Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes im März 2020

Die neuerlichen Maßnahmen begründen sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom März 2020. Zum damaligen Zeitpunkt wurde im Rahmen des Masernschutzgesetzes ein Passus aufgenommen, der es ermöglicht, finanzielle Entschädigungszahlungen an Beschäftigte auszusetzen, wenn die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen spielte das bisher keine Rolle.

Durch Änderungen der Quarantänebestimmungen erlangt dieser Gesetzestext jetzt aber neue Bedeutung: Geimpfte unterliegen nun nicht mehr der Quarantänepflicht, wenn sie positiv getestet werden. Nach Auslegung der Regierung bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Ungeimpfte in Quarantäne keine finanzielle Entschädigung für ihren Verdienstausfall erhalten, weil sie sich ja hätten impfen lassen können. 

Gewerkschaften kritisieren Vorstoß gegen Ungeimpfte

Zuletzt kritisierten mehrere deutsche Gewerkschaften die Vorstöße gegenüber Ungeimpften als unethisch. Frank Werneke, Chef der Gewerkschaft Verdi, sagte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es sei falsch, eine "Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen", und erinnerte daran:

"Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll."

Auch der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Reiner Hoffmann kritisierte die Pläne scharf. Im Deutschlandfunk sagte er, im Zweifel müssten hier auch Gesundheitsdaten offengelegt werden, außerdem seien viele arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht bedacht.

Matthias Bruse (LKR), Direktkandidat zur Wahl des Deutschen Bundestages im Berliner Bezirk Lichtenberg und Kandidat zur Wahl des Abgeordnetenhauses, äußerte sich im Gespräch mit der Redaktion schockiert. So erklärte er, für ihn seien die Corona-Maßnahmen aus heutiger Sicht völlig überzogen. Zwar sei es seiner Ansicht nach zu Beginn der Pandemie durchaus sinnvoll gewesen, das öffentliche Leben kurzzeitig "herunterzufahren". Eine Impfung, die nicht die üblichen und langjährigen Zulassungsverfahren durchlaufen habe, dürfe jedoch nicht zur Pflichtimpfung erklärt werden und müsse eine persönliche Einzelfallentscheidung bleiben.

Begrifflichkeiten: Entgeltfortzahlung ist nicht Entschädigungszahlung

Der Fernsehrechtsanwalt Alexander Bredereck griff die Diskussion um die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte in einem Youtube-Video auf. Darin betont er, dass zuallererst die Begrifflichkeiten Entgeltfortzahlung und Entschädigungszahlungen geklärt werden müssen. Die Entgeltfortzahlung basiert auf einem Bundesgesetz, hier seien – zum aktuellen Zeitpunkt – auch keine Änderungen geplant. Auch könnten die einzelnen Bundesländer an diesem Bundesgesetz gar keine Änderungen vornehmen. Im Krankheitsfall haben Beschäftigte also bis zu sechs Wochen Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung.

Im Quarantänefall aber spricht man nicht von Lohn- oder Entgeltfortzahlung, sondern von einer Entschädigungszahlung. Ein Beschäftigter, der aufgrund einer staatlichen Anordnung seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, erhält von seinem Unternehmen für die nicht erbrachte Arbeitsleistung nämlich kein Entgelt. Für diesen Verdienstausfall wird der Beschäftigte bisher von den Behörden entschädigt. In der Regel erhält das Unternehmen diese Zahlung von den Landesbehörden, die die Quarantäne angewiesen haben, und überweist diese Zahlung, zusammen mit dem regulären Entgelt, an den jeweiligen Beschäftigten. "Das ist ein fundamentaler, anderer Sachverhalt", so Bredereck.

Der Krankenschein macht den Unterschied

Diese Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden werden nun zum 1. November eingestellt. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht fasst noch einmal zusammen:

"Entgeltfortzahlung gibt es, wenn du krank bist. Wenn du künftig krank bist, als Ungeimpfter, auch an Corona, bekommst du weiter Entgeltfortzahlung. Was du nicht bekommst, ist, wenn du nicht krank bist und in Quarantäne gerätst, die Entschädigung für den Verdienstausfall für diese Zeit." 

Mit dem Wissen über die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Bedeutungen ist also klar: Wer einen Krankenschein vorweisen kann, ist krankgeschrieben und hat somit auch weiterhin Anspruch auf ungekürzte Entgeltfortzahlung durch sein Unternehmen. Dies  auch unabhängig davon, ob er geimpft oder nicht geimpft ist, unabhängig davon, ob zusätzlich eine Quarantäne angeordnet wurde oder nicht.

Bredereck stellte in seinem Youtube-Video klar, er rufe selbstverständlich nicht dazu auf, sich nun als Ungeimpfter im Quarantänefall einfach krankschreiben zu lassen, im Gegenteil, er warne davor. Gleichzeitig müsse man aber sehen, wie es im realen Leben in der Regel läuft. Er verweist auf Krankschreibungen, die Beschäftigte häufig nach Kündigungen durch das Unternehmen vorlegen, um die restliche Zeit der Kündigungsfrist der Präsenzpflicht am Arbeitsplatz zu entgehen – vom Prinzip her nichts anderes.

Also, jeder lohnabhängig Beschäftigte in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den "gelben Schein" zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen – ob geimpft oder ungeimpft. Nach Brederecks Ansicht werden mit dieser Neuregelung die Kosten für Quarantänezeiten auf die Unternehmen abgewälzt. Dies sei nichts anderes als der Versuch seitens der Landesbehörden, Kosten zu sparen. Dennoch stellt der Rechtsanwalt fest:

"Es ist nirgendwo und von niemandem geplant, die Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte einzustellen."

Neuregelung kein zwingender Grund, sich impfen zu lassen

Die Corona-Vakzine sind bisher nur auf ein Jahr befristet und bedingt zugelassen. Es wird von Tag zu Tag deutlicher, dass die Regierung mit allen Mitteln versucht, die Bevölkerung zur Impfung zu bewegen, fast schon zu drängen. Was auf den ersten Blick existenzbedrohend wirkt, ist auf den zweiten Blick relativ einfach und unkompliziert zu lösen. Die fehlenden Entschädigungszahlungen für ungeimpfte Arbeitnehmer sind damit weniger problematisch als zunächst befürchtet, wenn man die unterschiedlichen Begrifflichkeiten kennt, diese auseinanderhält und sich entsprechend verhält. Diese Neuregelung ist also ausdrücklich nicht existenzbedrohend und kein Grund, sich mit einem der Corona-Impfstoffe impfen zu lassen. 

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