von Gert Ewen Ungar
Der 5. Mai wird der EU lange im Gedächtnis bleiben. An diesem Tag fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil, mit dem sich das nationale Gericht über den Europäischen Gerichtshof stellt. Damit wird ein weiterer Riss in der Konstruktion der Europäischen Union sichtbar.
Natürlich war es absehbar, dass so etwas irgendwann passieren würde, denn es gibt in der Konstruktion der EU einen deutlichen Konflikt zwischen europäischem und nationalem Recht. Während das Bundesverfassungsgericht beansprucht, für die Bundesrepublik das letztinstanzliche, höchste Gericht zu sein, beansprucht der Europäische Gerichtshof, die höchste Instanz in der EU zu sein, und steht damit faktisch über den einzelnen Verfassungsgerichten der Nationalstaaten. Dieser Konflikt blieb bisher verdeckt, tritt nun aber offen zutage. Er tritt in Deutschland zutage, und er tritt bezeichnenderweise an einem Thema und an Positionen zutage, mit denen Deutschland in der Währungsunion zunehmend isoliert ist, dort aber dennoch in seinem Sinne die Regeln diktiert – gegen die Interessen seiner Partnerländer, vor allem aber gegen jede Vernunft.
Diesen Zustand der Verwerfung zementierte das Bundesverfassungsgericht und stellte den ohnehin schon zweifelhaften politischen Begründungen gegen die Aufkaufprogramme der EZB eine zweifelhafte juristische bei.
Denn das, was das Bundesverfassungsgericht moniert, ist ökonomisch absolut vernünftig und gut begründet. Die EZB kommentiert das Urteil daher auch schmallippig. Der von Karlsruhe vorgebrachte Vorwurf, die EZB überdenke ihre Schritte nicht ausreichend, wäge die Folgen nicht ab und sei insgesamt intransparent, muss dort für große Verwunderung gesorgt haben, denn die EZB tut nichts anderes, als jeden Schritt abzuwägen, denn genau das ist ihre Aufgabe. Transparent zu sein, ist zudem ein zentrales Mittel der Umsetzung des Programms.
Es steht daher außer Frage, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil sein Ansehen beschädigt hat, denn es folgt in seiner Urteilsbegründung den Trash-, Crash- und Talkshow-Ökonomen und macht damit EU-weit deutlich, zu wie wenig ökonomischem Sachverstand und Vernunft Deutschland aktuell in der Lage ist. Selbst dem höchsten deutschen Gericht gelingt es nicht, sich aus der ideologischen Umklammerung zu befreien, sich angemessen breit und der Thematik angemessen tief zu informieren, es bleibt daher im Unverständnis, der Oberflächlichkeit und in der einseitigen Sicht auf das Thema stecken, über das es sich zu urteilen anmaßt.
Es ist daher auch ein tragisches Urteil, das hier am 5. Mai ergangen ist. Es sagt viel über den geistigen Zustand Deutschlands aus, wenn selbst in den höchsten Verfassungsorganen die ideologischen Scheuklappen derart eng anliegen, dass eine umfassendere und differenzierte Sicht auf vitale Themen vollständig verhindert wird.
Aber der Reihe nach. Es ist notwendig, die Geschichte der europäischen Finanzkrise vollständig zu erzählen, um die Tragweite dessen zu erfassen, was hier passiert ist.
Infolge der Finanzkrise von 2008 liefen die Zinsen zur Refinanzierung der einzelnen Eurostaaten auseinander. Verkürzt gesagt: Die Finanzinstitute, die eben von den Nationalstaaten gerettet worden waren, fingen an, gegen ebendiese Nationalstaaten zu spekulieren, da diese sich zur Rettung der Institute verschuldet hatten. Möglich wurde das durch einen Konstruktionsfehler des Euro. Der EZB ist die direkte Finanzierung der Staaten verboten. Sie darf nur Banken finanzieren. Die Nationalstaaten des Euroraums teilen zwar die gleiche Währung, verschulden sich aber zu unterschiedlichen Zinssätzen, was bis zur Finanzkrise kaum auffiel, da die Zinssätze kaum auseinandergingen. Jetzt wurde dieser Fehler deutlich sichtbar.
Die Zinssätze ergeben sich aus der Risikoeinschätzung der Banken hinsichtlich eines Ausfalls. Je höher das Risiko, desto höher der Zins. Durch die Bankenrettung stiegen die Schuldenstände an und verletzten die Maastricht-Kriterien, die einen Schuldenstand von maximal 60 Prozent des BIP und eine Neuverschuldung von maximal drei Prozent zuließen. Es ist hier anzumerken, dass diese Grenzen weitgehend willkürlich gesetzt sind und inzwischen durch die "Schuldenbremse" noch einmal verschärft wurden. Ökonomisch begründbar sind sie kaum. Die Idee dahinter ist, den Nationalstaaten bei Androhung der Staatspleite durch die disziplinierende Funktion der Märkte Sparsamkeit aufzuzwingen. Das ermöglicht allerdings auch Spekulation gegen einzelne Staaten des Währungsraums. Die Zinsen für die Refinanzierung stiegen für einzelne Länder an. Die Euro-Konstruktion erwies sich als fehlerhaft und krisenanfällig. Spätestens hier wäre eine Korrektur der unsinnigen, marktradikalen Kriterien notwendig gewesen. Es wäre auch die Frage zu stellen, was denn mit einem Staatsbankrott bezweckt werden soll. Der betroffene Staat ist ja dann nicht weg, die Infrastruktur wird vernichtet, Unternehmen gehen pleite, die Bevölkerung verarmt. Gelöst wird mit der Staatspleite jedoch gar nichts. Im Gegenteil entstehen daraus neue, viel größere Probleme. Doch diese Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Staatspleite wurde nicht gestellt. So kam es anders.
Einzelne Staaten konnten nur noch zu Wucherzinsen an den Finanzmärkten Kredite aufnehmen. Dieser Prozess wurde unter anderem durch Deutschland angeheizt. Wir schreiben das Jahr 2010, und es war gerade Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Die CDU setzte damals auf blanken ökonomischen Populismus und machte im Landtagswahlkampf deutlich, dass Deutschland mit ihr an der Macht Griechenland in der Finanzkrise nicht zur Seite stehen würde. Das trieb die Spekulation gegen das Land weiter an. Es kam, wie es kommen musste, es gab einen ersten Schuldenschnitt, ein Memorandum of Understanding, Griechenland bekam Hilfen von der EU unter der Auflage, streng neoliberale Reformen durchzuführen. Verbrauchsteuern wurden erhöht, Löhne gesenkt, das Gesundheitssystem zurückgebaut, es wurden Sparprogramme diktiert, um die Verschuldung des Landes zu senken. Bedingt durch diese Programme sind die Schulden Griechenlands weiter gewachsen. Sie stiegen bis 2018 auf über 180 Prozent des BIP. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Die neoliberale Rosskur hat das Gegenteil von dem bewirkt, was man sich von ihr versprochen hat. Doch dessen ungeachtet ficht dieser Realitätscheck die Vertreter strikter Austerität nicht an. Dabei ist Griechenland das beste Beispiel dafür, dass sich Volkswirtschaften eben nicht aus Wirtschaftskrisen heraussparen können. Aber noch immer gibt es kein Umdenken.
Da es einmal gelang, witterten Spekulanten Morgenluft. Die Banken, die gerade in großem Stil von den Nationalstaaten gerettet worden waren, spekulierten weiter auf deren Bankrott. Die Zinsen stiegen jetzt auch für Italien und Spanien und erreichten bald eine Marke, die nicht mehr finanzierbar war. Das Wirtschaftswachstum in den betroffenen Ländern hätte unrealistisch hoch sein müssen, nur um die Zinsaufschläge bedienen zu können.
Bis hierhin lief aber alles weitgehend konform mit den europäischen Verträgen. Wenn das allerdings der vertragskonforme Ablauf der Bewältigung einer Krise war, war daran auch ersichtlich, wie wenig realitätstauglich die vertraglichen Vereinbarungen waren. Sie gaben finanzstarken Akteuren eine Macht über im Euro versammelte Nationalstaaten, die rational in keiner Weise wünschenswert sein kann. Steuerungsinstrumente lassen sich auch anders implementieren als über den Mechanismus freier Märkte, zumal das Diktum, freie Märkte führten automatisch zu richtigen Preissignalen, absolut zweifelhaft ist. Im Gegenteil spricht vieles dafür, dass Märkte gar nichts regeln, sondern zu Übertreibungen führen, weil sie im Kern irrational und für Manipulation anfällig sind.
Nun hätte man die Verträge ändern können, schließlich scheiterten sie für alle Welt sichtbar an der Realität. Es kam verstärkt die Forderung nach Eurobonds auf, wobei "Eurobonds" ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Vorschlägen ist, deren Gemeinsamkeit darin besteht, die unterschiedlichen Refinanzierungskosten durch eine gemeinsame Anleihe für die Länder des Euro zu verhindern. Es gab Eurobonds als Idee einer zeitlich begrenzten Anleihe, als Finanzinstrument nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche, als allgemeine Anleihe, und, und, und.
Und es gab ein apodiktisches Nein der deutschen Kanzlerin. Mit der Forderung nach einem solchen Instrument erschienen Starrsinn und ökonomische Unvernunft auf der Bildfläche. "Nicht, so lange ich lebe!", ließ Merkel die Welt im Jahr 2012 wissen. Die Zinsen ginngen weiter auseinander, der Euro wankte.
Kurz, nämlich nur einen Monat darauf, war es dann der damalige EZB-Präsident Mario Draghi, der dem Spuk ein Ende setzte. Dieses kleine Wunder vollbrachte er mit einem einzigen Teilsatz. "Whatever it takes" werde er tun, um den Euro zu erhalten. Damit war es vorbei. Damit war eigentlich auch klar, welche Kosten im Fall einer Staatspleite auf Deutschland zukämen, wenn es gemeinsame Anleihen gäbe: keine! Weil die Kosten, die ein Bailout bedeuten würde, mit dem Instrument der gemeinsamen Anleihe nämlich genau verhindert werden, weil sie den Staatsbankrott verunmöglichen. Das Gespenst der Staatspleite ist dann vom Tisch. Es gibt keinen Bailout.
Die EZB machte deutlich, sie würde auf dem Sekundärmarkt Staatsanleihen aufkaufen und so die Zinssätze niedrig halten.
Die Geschichte könnte hier zu Ende sein. Alles gut, Happy End – die Vernunft hat gesiegt.
Doch in Deutschland wurde beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Aufkaufprogramm eingereicht. Geklagt hatten unter anderem AfD-Gründer Bernd Lucke und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler. Sie witterten in den Aufkaufprogrammen einen Umgehung des Verbots der direkten Staatsfinanzierung. Der EZB ist das verboten. Ob dieses Verbot sinnvoll ist, wird leider gar nicht erst diskutiert. Wieso ein Staatsbankrott sinnvoll sein soll, ist ebenfalls weiterhin kein Thema. Dass es mit den Aufkaufprogrammen die Gefahr eines Bailouts überhaupt nicht mehr gibt – es interessiert niemanden. Die Bank of England finanziert jetzt angesichts der Krise den Staat direkt. Großbritannien wird daran nicht zugrunde gehen.
Das Bundesverfassungsgericht delegierte die Klage zunächst an den Europäischen Gerichtshof. Der entdeckte keine Mandatsverletzung durch die EZB. Kurzes Aufatmen. Jetzt ist es vorbei, werden da einige gedacht haben, schließlich ist der EuGH die höhere Instanz.
Leider falsch. Die Geschichte geht weiter. Das Bundesverfassungsgericht verschaffte sich selbst einen Überblick und scheiterte an der Thematik, wie im Urteil ab Rn 164 ff deutlich wird. Der Teil ist überschrieben mit "Eigenständige Prüfung der Beschlüsse des EZB-Rates und der EZB über das PSPP", und er lohnt die Lektüre, denn er belegt den tragischen Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht nicht in der Lage war, sich angemessen in die Materie einzuarbeiten. Im Gegenteil fand in das Urteil alles Eingang, was es in Deutschland gerade an fragwürdigen Positionen gibt und weshalb Deutschland international keinerlei Renommee im Bereich der Wirtschaftswissenschaften vorzuweisen hat. Bis hin zu den angeblich durch den niedrigen Zinssatz am Leben erhaltenen "Zombie-Unternehmen" wurde alles an Blödsinn in das Urteil hineingeschrieben, womit deutsche Crash- und Trash-Ökonomen die Bestsellerlisten zu erstürmen versuchen, indem sie ihre Leser in Thrill und Panik versetzen. Alles geht unter, und das in Kürze, ist das seit Jahren vorgebrachte und bei jeder Gelegenheit wiederholte Credo, das beständig an der Realität scheitert. Es scheitert, weil grundsätzliche ökonomische Zusammenhänge überhaupt nicht verstanden wurden.
Es ist fast schon schmerzhaft, das Urteil an dieser Stelle zu lesen, aber es muss gesagt werden: Das Bundesverfassungsgericht konnte sich nicht vom ökonomischen Populismus der Beschwerdeführer emanzipieren. Es ist ihm nicht gelungen, die Breite der international geführten Diskussion überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Neben der Tatsache, dass das Gericht damit selbst einem Rechtsruck unterlag, hat das Urteil aber auch Signalwirkung: Das höchste deutsche Gericht befeuert mit seinem Urteil einen rechtspopulistischen Diskurs, der jede Vernunft und jede Form der inhaltlichen Auseinandersetzung über ökonomische Themen ablehnt. In Deutschland dominiert die Ideologie inzwischen alles. Nicht nur Politik und Journalismus des Mainstreams, der in der Krise wahlweise ins Chauvinistische oder in offenen Nationalismus kippt und, statt ökonomische Zusammenhänge zu beleuchten auf angeblich faulen Griechen oder korrupten Italienern rumhackt, dabei dumpfe Ressentiments bedient – und zwar durch alle Medienerzeugnisse hindurch: von der Tagesschau über Spiegel und Zeit bis hin zur Bild. Jetzt wurde deutlich: Auch auf der höchsten deutschen Richterbank grassiert die Ideologie.
Und mehr noch. Hier fordert ein Land für sich per höchstem Richterspruch, Gleicher unter den Gleichen zu sein, denn das Bundesverfassungsgericht moniert, die EZB habe beim Anleihekauf die Auswirkungen auf einzelnen Akteure in Deutschland nicht bedacht. Das ist anmaßend. Man kann von der EZB halten, was man will, aber dass dort mehrere Tausend Angestellte mit nichts anderem beschäftigt sind, als die Auswirkungen der Geldpolitik zu analysieren und zu antizipieren, die die EZB betreibt, ist schwer zu leugnen.
Was das Gericht zudem in seinem Urteil in keiner Weise beachtet, ist die Notwendigkeit, dass die Maßnahmen der EZB durch nationale Maßnahmen ergänzt werden müssen. Das zur Verfügung gestellte Geld muss von den Nationalstaaten aufgenommen und in die Realwirtschaft geleitet werden, damit die EZB ihr Ziel einer Inflation von nahe, aber unter zwei Prozent überhaupt erreichen kann. Diese Maßnahmen wurden verweigert – von keiner Nation so sehr und so vehement wie von Deutschland. Hätte Deutschland die Mittel aufgenommen und in den Wohnungsbau investiert, hätten sich keine Blasen auf den Immobilienmärkten gebildet. Die Inflation wäre mit der Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit dann auch tatsächlich gestiegen, und die Sparer wären nicht "enteignet" worden. Draghi bettelte förmlich darum, dass die Nationalstaaten genau dies tun. Finanzminister Schäuble verstand diese Zusammenhänge aber nie oder wollte sie einfach nicht verstehen. Deutschland lehnte jede Kooperation und Mitwirkung ab, schrieb sich die Schuldenbremse in die Verfassung, zwang darüber hinaus andere europäische Länder, dieses ökonomisch unsinnige und kontraproduktive Instrument ebenfalls in ihr nationales Regelwerk aufzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht übergeht diese desaströsen Zusammenhänge vollkommen.
Man kann den europäischen Partnern daher nur empfehlen, dieses Urteil in seiner ganzen Tragweite und Tragik sehr genau zur Kenntnis zu nehmen und die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen. Die Empörung auch in den liberalen, eigentlich europafreundlichen Kreisen über den Karlsruher Richterspruch ist groß, und sie ist zu Recht groß. Er macht deutlich: Deutschland besitzt aktuell nicht die geistige Reife für ein Projekt, wie es die Währungsunion darstellt. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ist daher zu begrüßen.
Dessen ungeachtet hält sich Deutschland und halten sich die Deutschen für gute Europäer. Das ist absolut nicht der Fall, wie der Abriss der jüngsten Abläufe deutlich zeigt. Die Realität spricht hier eine andere Sprache. Deutschland ist der große Bremsklotz der Weiterentwicklung und Vertiefung der EU. Das Land tut alles dafür, wachsenden Wohlstand für alle Bürger der Währungsunion zu verhindern, und hintertreibt alle Ansätze zur Lösung der immer noch schwelenden Krise, die jetzt von einer neuen, noch viel größeren Krise überdeckt wird. Es wird im Rückblick deutlich werden, wie der Gedanke eines vereinten Europas an deutschem Starrsinn und Unvermögen, die eigenen geistigen Grenzen zu überwinden, gescheitert ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bildet da einen weiteren Mosaikstein in einem Bild der andauernden Sabotage des europäischen Gedankens. Die Risse werden zahlreicher, immer tiefer und immer schwerer zu reparieren.
Und noch zum Schluss: Das Urteil des Gerichts ist zudem eine kaum verhohlene Einladung, gegen alle finanzpolitischen Maßnahmen von EU und EZB zu klagen, die jetzt im Rahmen der Corona-Krise getroffen werden. Man kann die Tage zählen, bis sich ein moralischer, deutscher Zeigefinger erhebt, um auch in Zeiten der Pandemie an die Tugend des Sparens zu gemahnen und gegen alles, was sich in den letzten Wochen an rudimentärer Solidarität in der EU gezeigt hat, juristisch zu Felde zu ziehen. Die Aussichten auf einen erneuten Pyrrhussieg sind hoch.
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