Die Abstimmung in der Nationalversammlung, wurde jedoch in letzter Minute zurückgezogen, da man davon ausging, dass das Ergebnis zu knapp ausfallen würde. Die französische Premierministerin Elisabeth Borne kündigte daraufhin die Anwendung von Artikel 49.3, der verfassungsrechtlichen Sondervollmacht, an, um das Gesetz zu verabschieden. Nach den Regeln der französischen Verfassung wird das Rentengesetz in Kraft treten, wenn nicht ein Misstrauensantrag gegen die Regierung in der französischen Nationalversammlung erfolgreich ist.
In den letzten Monaten hat es regelmäßig Demonstrationen und Streiks gegen das Gesetz gegeben, darunter auch Zusammenstöße zwischen Demonstranten und der Polizei am Samstag, als Tausende im ganzen Land auf die Straße gingen und Arbeitnehmer streikten.