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Hintergrund:
Das völkerrechtswidrige Gesetz ermöglicht es US-Staatsbürgern vor US-Gerichten gegen etwa 200 kubanische Unternehmen Klage einzureichen, die im Laufe der 1960er-Jahre im Einklang mit dem Völkerrecht verstaatlicht worden waren. Doch während damals alle anderen von Verstaatlichungen betroffenen Unternehmungen westlicher Staaten – wie zum Beispiel Kanada, Frankreich und auch die Bundesrepublik Deutschland – die von Kuba angebotenen großzügigen Ausgleichszahlungen akzeptierten, lehnten die USA solche kategorisch ab.
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