Deutsche Welle für Demokratie-Export - Merkel zum "regierungsunabhängigen Auslandssender"

Auch der vorgeblich staatsunabhängige deutsche Auslandssender Deutsche Welle war gestern ein Thema während der ersten Regierungsbefragung in dem Format, das im Koalitionsvertrag beschlossen worden war.

Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) fragt die Bundeskanzlerin Angela Merkel, ob sie die Ausweitung der Deutschen Welle in die Türkei, Russland und in den arabischen Raum als Hilfe oder als Erschwernis empfinde.

Die Kanzlerin erklärte, dass sie sich die Aufgabenplanung der Deutschen Welle angeschaut habe und diese unterstützenswert findet, da der Sender "genau wie die Bundesregierung von den Grundwerten der Demokratie, der Menschenrechte und der Menschenwürde geleitet ist", was den Menschen in den besagten Regionen und Ländern "nach der festen Überzeugung der Bundesregierung" helfen würde. Deshalb sei sie auch

dem Bundestag sehr dankbar, dass er seine Unterstützung auch in höheren Zahlungen für die Deutsche Welle immer wieder ausgedrückt hat und ich hoffe, das geht auch in die Richtung weiter.

Manch kritisches Auge wirft der Deutschen Welle hingegen fehlende Staatsferne vor. Die Bundesregierung betont, dass sie keinen Einfluss auf die Inhalte des Senders habe und nehme. Zum Aufgabenplan der Deutschen Welle beziehe die Bundesregierung nur Stellung, ob der Sender sich aber daran halte, stehe ihm frei. Der Sender stehe lediglich für "unseren liberalen demokratisch-verfassten Rechtsstaat und sendet dessen Grundüberzeugung in die Welt", erklärte Merkel-Sprecher Steffen Seibert.

Die Alternative für Deutschland (AfD), die größte Oppositionspartei im Bundestag, hatte der Deutschen Welle erst im April fehlende Staatsferne vorgeworfen und einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, demzufolge dessen Aufsichtsgremien umgebaut werden sollten, da das Deutsche-Welle-Gesetz in seiner aktuellen Form diesbezüglich "nicht seinen klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht" werde. In der Begründung hieß es weiter:

Von den aktuell 17 Mitgliedern des Rundfunkrates sind sieben staatlich bzw. staatsnahe. Beim Verwaltungsrat beträgt das Verhältnis drei zu vier. Eine konsequente Staatsferne der weiteren Mitglieder, die in die Gremien für gesellschaftliche Gruppen und Organisationen entsandt werden, ist ebenfalls bislang nicht sicher gewährleistet.

Der Entwurf wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.