Demnach sollen Terminversäumnisse beim Jobcenter künftig mit sofortigen Leistungskürzungen in Höhe von 30 Prozent geahndet werden – bei einem zweiten Ausbleiben eine erneute Kürzung um 30 Prozent und beim dritten Mal die vollständige Einstellung der Zahlungen. Die bisherigen Sanktionsstufen entfallen zugunsten eines starren Dreistufenmodells. Ausnahmen sollen für psychisch kranke Menschen oder Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen möglich sein.
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