Gewissensfrage: Von Storch konfrontiert Merz wegen Kandidatin für Bundesverfassungsgericht

In der Befragung der Bundesregierung wurde Kanzler Friedrich Merz am Mittwoch mit der Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin konfrontiert. Die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin ist eine bekannte Abtreibungsbefürworterin. Laut Brosius-Gersdorf sollen Abtreibungen bis zum 9. Monat legalisiert werden. Die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerte "Würde des Menschen" gelte laut der Juristin erst nach der Geburt.

Entgegen scharfer Kritik aus den eigenen Reihen hat die Union die Nominierung von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin akzeptiert. Die Abstimmung über die drei Kandidaten soll am Freitag im Bundestag stattfinden.

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch fragte Merz bei der Regierungsbefragung, "ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist". Der Kanzler antwortete glasklar mit "Ja".

Mehr zum Thema - "Hitze macht Autobahn kaputt" – Politik und Medien kurz vor mentalem Hitze-Kollaps