Trotzdem behauptete er in einem Interview bei der "ARD", dass seine Anzeige nur der "Auslöser" war, und es eigentlich um antisemitische Inhalte und Volksverhetzung ginge.
Aus der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft wird jedoch deutlich, dass einzig und allein die "Beleidigung" zur Durchsuchung führte. Zudem wurde nachträglich der "Anfangsverdacht einer Volksverhetzung" hinzugefügt, was ursprünglich im Durchsuchungsbeschluss nicht angeführt wurde. Konkret soll es dabei um die Antwort auf einen Aufruf zum Boykott von Produkten gehen, deren Erlös der AfD zugutekommen würde. Das Zurückziehen der Anzeige kommt dabei für Robert Habeck nicht infrage. Unterdessen werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Bürger wegen ähnlicher "Vergehen" strafrechtlich verfolgt wurden.
So musste ein Mann 600 Euro Strafe zahlen, weil er auf X kommentiert hatte: "Herr Habeck, Sie sind so ein verlogenes Stück 💩."