Rettung oder Beschleuniger für Kliniksterben? Bundestag beschließt Lauterbachs Krankenhausreform

Der Bundestag hat am Donnerstag Karl Lauterbachs umstrittene Krankenhausreform beschlossen. 374 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf. Der Bundesgesundheitsminister selbst bezeichnete das beschlossene Gesetz als die "größte Gesundheitsreform seit 20 Jahren". Die Reform sieht vor, dass künftig nicht mehr alle Krankenhäuser alle Behandlungsleistungen anbieten.

Insbesondere kleine und mittlere Kliniken sollen sich auf die Behandlung bestimmter weniger Krankheiten spezialisieren. Dafür wurde ein Katalog von 65 "Leistungsgruppen" definiert, aus dem die Häuser ihre Spezialisierung wählen können.