Am 20. Juli verurteilte das Minsker Regionalgericht Krieger zur Todesstrafe. Er wurde gemäß sechs Artikeln des belarussischen Strafgesetzbuchs für schuldig befunden. Darunter sind terroristische Handlungen, Söldnertätigkeit, Zusammenarbeit mit einem Sonderdienst eines ausländischen Staates mit Handlungen zum Nachteil der nationalen Sicherheit von Belarus, Agententätigkeit, vorsätzliche Beschädigung von Kommunikationsleitungen, die zum Tod einer Person, zur Zerstörung eines Verkehrsobjekts, einem Unfall und anderen schwerwiegenden Folgen führen könnte.